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Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Str. in die Weidenbornstraße (Hausnr. 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Str. oder Seckbacher Landstr.) nicht durch falsch parkende Fahrzeuge behindert werden. Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitbake o.ä. gesichert werden.

Begründung

An der Einmündung Weidenbornstraße bei Hausnr. 24 sind immer wieder falsch parkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Es ist auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgänger*innen, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 8
OBR 4
TO II, TOP 24
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1679 2022 Die Vorlage OF 154/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ARL BFF
Ablehnung:
CDU