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Martin-Luther-Straße 61 - Abriss und Neubau?

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Neubau? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist(FR vom 25.11.2012 und 26.01.2013), haben die MieterInnen des Hauses Martin-Luther-Str. 61 seit einigen Wochen Stress mit ihrem neuen Vermieter. Das Haus wurde durch den Vorbesitzer FRANCONOFURT AG. offensichtlich einem zunehmenden Verfall preisgegeben. Herr C. von dem Unternehmen Bauwerte soll Mietern gegenüber erklärt haben:" Im Mai 2013 seid ihr hier alle raus." Auch das Wort "Rausschmeißen" sei gefallen. Nach Aussage von Herrn C. besitzt er bereits eine Abriss- und Baugenehmigung. Zwischenzeitlich (Januar 2013) werden die Gebäude im Hinterhaus abgerissen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat Auskunft vom Magistrat: Sind den zuständigen Ämtern die baulichen Zustände in der Liegenschaft Martin-Luther-Str. 61 bekannt und trifft es zu, dass dem jetzigen Eigentümer bereits eine Abriss- und Baugenehmigung erteilt worden ist? Teilt der Magistrat die Meinung des Ortsbeirates, dass die Pläne des neuen Eigentümers nicht nur die Gentrifizierung im Stadtteil vorantreiben, sondern auch das harmonische Bild von Gründerzeithäusern in diesem Straßenabschnitt zerstören? Ist die Baubehörde bereit, sich mit den Mietern, Vertretern des Ortsbeirates zusammen die Liegenschaft anzusehen und ihre Entscheidung zu überprüfen?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 351/3 Betreff: Martin-Luther-Straße 61 - Abriss und Neubau? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist(FR vom 25.11.2012 und 26.01.2013), haben die MieterInnen des Hauses Martin-Luther-Str. 61 seit einigen Wochen Stress mit ihrem neuen Vermieter. Das Haus wurde durch den Vorbesitzer FRANCONOFURT AG. offensichtlich einem zunehmenden Verfall preisgegeben. Herr C. von dem Unternehmen Bauwerte soll Mietern gegenüber erklärt haben:" Im Mai 2013 seid ihr hier alle raus." Auch das Wort "Rausschmeißen" sei gefallen. Nach Aussage von Herrn C. besitzt er bereits eine Abriss- und Baugenehmigung. Zwischenzeitlich (Januar 2013) werden die Gebäude im Hinterhaus abgerissen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat Auskunft vom Magistrat: Sind den zuständigen Ämtern die baulichen Zustände in der Liegenschaft Martin-Luther-Str. 61 bekannt und trifft es zu, dass dem jetzigen Eigentümer bereits eine Abriss- und Baugenehmigung erteilt worden ist? Teilt der Magistrat die Meinung des Ortsbeirates, dass die Pläne des neuen Eigentümers nicht nur die Gentrifizierung im Stadtteil vorantreiben, sondern auch das harmonische Bild von Gründerzeithäusern in diesem Straßenabschnitt zerstören? Ist die Baubehörde bereit, sich mit den Mietern, Vertretern des Ortsbeirates zusammen die Liegenschaft anzusehen und ihre Entscheidung zu überprüfen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2013, OF 354/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 351/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 675 2013 1. Die Vorlage OF 351/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 354/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 354/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Martin-Luther-Straße 59 gestrichen wird, b) unter dem zweiten Punkt das Wort "Meinung" durch das Wort "Befürchtung" ersetzt wird, c) der vierte Punkt wie folgt lautet: "Ist der Magistrat bereit, gegebenenfalls sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen?" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP