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Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 913 Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 und Böttgerstraße Nr. 18 - Abriss und Neubau? Zu 1.: Zu der Liegenschaft Martin-Luther-Straße 61 kann mitgeteilt werden, dass der Abbruch von zwei Wohnhäusern und Garagen zum Hofbereich hin bereits erfolgt ist. Für diesen Bereich existiert zudem eine bestandskräftige Baugenehmigung für einen Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 11 Stellplätzen. Die Baugenehmigung wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen. Für den an der Straße liegenden Baukörper ist ein Bauantrag eingereicht worden, über den noch nicht entschieden ist. Beantragt sind hier innere Umbauten und die Zusammenlegung von Wohnungen sowie Erweiterungen im Dachgeschoss. Betreffend die Liegenschaft Böttgerstraße 18 kann berichtet werden, dass ein in diesem Jahr eingereichter Bauantrag im April abgelehnt wurde. Zu 2.: Der Magistrat hat bei der Prüfung der Bauanträge die in diesem Bereich gültigen Rechtsgrundlagen anzuwenden. Neben dem Bebauungsplan ist dies die unter anderem die Erhaltungssatzung E 42. Im Rahmen seiner Prüfung wird der Magistrat die Baumaßnahmen in ihrer städtebaulichen Gestalt beurteilen beziehungsweise hat dies im Fall der Böttgerstraße 18 bereits getan. Die Auswirkung auf stadtteilspezifische Umstrukturierungsprozesse ist nicht Teil der Prüfung. Zu 3.: Die mietrechtliche Beratung des Magistrates beim Amt für Wohnungswesen steht den Mieterinnen und Mietern der Liegenschaften selbstverständlich genauso offen wie allen anderen Frankfurterinnen und Frankfurtern, die zur Miete wohnen und die Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus kann der Magistrat keine Maßnahmen ergreifen, um Mieter zivilrechtlich zu schützen. Zu 4.: Der Verkauf der Liegenschaften erfolgte bereits Ende vergangenen Jahres, sodass sich die Frage der Ausübung des Vorkaufsrechts derzeit nicht (mehr) stellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 675

Verknüpfte Vorlagen