Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Die vorgeschlagene Ausweisung vermeidet Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2012, OF 342/6
Betreff: Waldschulstraße: Abschnitt der
Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr
zulassen Der Ortsbeirat wolle
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den
Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für
Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu
erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich
keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht
eine reine Wohnbebauung. Die vorgeschlagene Ausweisung vermeidet
Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6
am 17.04.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1077 2012
Die
Vorlage OF 342/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme