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Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Die vorgeschlagene Ausweisung vermeidet Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde.

Inhalt

Antrag vom 02.04.2012, OF 342/6

Betreff: Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Die vorgeschlagene Ausweisung vermeidet Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde.Beratung im Ortsbeirat: 6