Grillverbot im Heinrich-Kraft-Park
Vorlagentyp: OF CDU, SPD, FDP
Begründung
Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: im Heinrich -Kraft-Park ein generelles Grillverbot auszusprechen und in diesem Zug die vorhandenen gemauerten Grills abzubauen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park wird in den Sommermonaten mittlerweile von grillenden Menschen so stark "belagert", dass die eigentliche Nutzung, nämlich die Möglichkeit für Familien mit Kindern den Park zum spielen zu nutzen quasi kaum mehr möglich ist. Im Besonderen wird dies verschärft durch das wilde grillen welches mittlerweile im gesamten Park praktiziert wird. Hierbei ist auch die dadurch hohe Brandgefahr ein weiteres Problem.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2015, OF 329/11
Betreff: Grillverbot im
Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten: im Heinrich -Kraft-Park ein generelles Grillverbot
auszusprechen und in diesem Zug die vorhandenen gemauerten Grills
abzubauen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park wird in den Sommermonaten
mittlerweile von grillenden Menschen so stark "belagert", dass die
eigentliche Nutzung, nämlich die Möglichkeit für Familien mit Kindern den Park
zum spielen zu nutzen quasi kaum mehr möglich ist. Im Besonderen wird dies verschärft durch das wilde
grillen welches mittlerweile im gesamten Park praktiziert wird. Hierbei ist auch die dadurch hohe Brandgefahr ein
weiteres Problem. Antragsteller:
CDU
SPD
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR
11 am 29.06.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4258 2015
Die
Vorlage OF 329/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung)