Grillverbot im Heinrich-Kraft-Park
Begründung
Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: im Heinrich -Kraft-Park ein generelles Grillverbot auszusprechen und in diesem Zug die vorhandenen gemauerten Grills abzubauen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park wird in den Sommermonaten mittlerweile von grillenden Menschen so stark "belagert", dass die eigentliche Nutzung, nämlich die Möglichkeit für Familien mit Kindern den Park zum spielen zu nutzen quasi kaum mehr möglich ist. Im Besonderen wird dies verschärft durch das wilde grillen welches mittlerweile im gesamten Park praktiziert wird. Hierbei ist auch die dadurch hohe Brandgefahr ein weiteres Problem.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2015, OF 329/11
Betreff: Grillverbot im Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: im Heinrich -Kraft-Park ein generelles Grillverbot auszusprechen und in diesem Zug die vorhandenen gemauerten Grills abzubauen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park wird in den Sommermonaten mittlerweile von grillenden Menschen so stark "belagert", dass die eigentliche Nutzung, nämlich die Möglichkeit für Familien mit Kindern den Park zum spielen zu nutzen quasi kaum mehr möglich ist. Im Besonderen wird dies verschärft durch das wilde grillen welches mittlerweile im gesamten Park praktiziert wird. Hierbei ist auch die dadurch hohe Brandgefahr ein weiteres Problem.Beratung im Ortsbeirat: 11