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Grillverbot im Heinrich-Kraft-Park

Vorlagentyp: OF CDU, SPD, FDP

Begründung

Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: im Heinrich -Kraft-Park ein generelles Grillverbot auszusprechen und in diesem Zug die vorhandenen gemauerten Grills abzubauen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park wird in den Sommermonaten mittlerweile von grillenden Menschen so stark "belagert", dass die eigentliche Nutzung, nämlich die Möglichkeit für Familien mit Kindern den Park zum spielen zu nutzen quasi kaum mehr möglich ist. Im Besonderen wird dies verschärft durch das wilde grillen welches mittlerweile im gesamten Park praktiziert wird. Hierbei ist auch die dadurch hohe Brandgefahr ein weiteres Problem.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2015, OF 329/11 Betreff: Grillverbot im Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: im Heinrich -Kraft-Park ein generelles Grillverbot auszusprechen und in diesem Zug die vorhandenen gemauerten Grills abzubauen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park wird in den Sommermonaten mittlerweile von grillenden Menschen so stark "belagert", dass die eigentliche Nutzung, nämlich die Möglichkeit für Familien mit Kindern den Park zum spielen zu nutzen quasi kaum mehr möglich ist. Im Besonderen wird dies verschärft durch das wilde grillen welches mittlerweile im gesamten Park praktiziert wird. Hierbei ist auch die dadurch hohe Brandgefahr ein weiteres Problem. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4258 2015 Die Vorlage OF 329/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung)