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Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen, um Menschen vor Unfällen zu schützen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen, um Menschen vor Unfällen zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) zu veranlassen, dass die Radwegmarkierungen an der Einmündung der Westenbergerstraße in die Farbenstraße unverzüglich entfernt werden, b) mitzuteilen, wer diese Markierungen veranlasst hat c) mitzuteilen, welche Kosten hierfür entstanden sind und d) mitzuteilen, warum der Ortsbeirat bei der Planung übergangen, nicht informiert wurde und seine Mitspracherechte zu Angelegenheiten im Ortsbezirk vollständig missachtet wurden. Begründung: Anfang Dezember 2016 wurde durch Markierungen das Radfahren gegen die Einbahnrichtung der Westenbergerstraße erlaubt. Dabei wurde, weil der Einmündungsbereich in die Farbenstraße extrem gefährlich ist, eine Radwegeführung quer über den hochfrequentierten Bürgersteig direkt auf die vielbefahrene Farbenstraße markiert. Diese Maßnahme ist ausgesprochen sinnlos, nicht gewollt und darüber hinaus von hoher Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Der so geschaffene Radweg ist keine Hilfe, sondern eine Lebensgefahr. Es passt ins Bild der Maßnahme, dass der Ortsbeirat weder informiert noch gehört wurde, sein verbrieftes Mitspracherecht nicht wahrnehmen konnte und seine Rechte damit grob missachtet wurden

Inhalt

Antrag vom 14.12.2016, OF 292/6

Betreff: Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen, um Menschen vor Unfällen zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) zu veranlassen, dass die Radwegmarkierungen an der Einmündung der Westenbergerstraße in die Farbenstraße unverzüglich entfernt werden, b) mitzuteilen, wer diese Markierungen veranlasst hat c) mitzuteilen, welche Kosten hierfür entstanden sind und d) mitzuteilen, warum der Ortsbeirat bei der Planung übergangen, nicht informiert wurde und seine Mitspracherechte zu Angelegenheiten im Ortsbezirk vollständig missachtet wurden. Begründung: Anfang Dezember 2016 wurde durch Markierungen das Radfahren gegen die Einbahnrichtung der Westenbergerstraße erlaubt. Dabei wurde, weil der Einmündungsbereich in die Farbenstraße extrem gefährlich ist, eine Radwegeführung quer über den hochfrequentierten Bürgersteig direkt auf die vielbefahrene Farbenstraße markiert. Diese Maßnahme ist ausgesprochen sinnlos, nicht gewollt und darüber hinaus von hoher Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Der so geschaffene Radweg ist keine Hilfe, sondern eine Lebensgefahr. Es passt ins Bild der Maßnahme, dass der Ortsbeirat weder informiert noch gehört wurde, sein verbrieftes Mitspracherecht nicht wahrnehmen konnte und seine Rechte damit grob missachtet wurdenNebenvorlage: Antrag vom 25.01.2017, OF 304/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 8
OBR 6
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 292/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 6
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1240 2017 1. Die Vorlage OF 292/6 wird für erledigt erklärt. 2. a) Die Buchstaben a) bis c) sowie f) und g) der Vorlage OF 304/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Buchstaben d) und e) der Vorlage OF 304/6 werden abgelehnt.
Zustimmung:
Alle