Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen, um Menschen vor Unfällen zu schützen
Begründung
Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen, um Menschen vor Unfällen zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) zu veranlassen, dass die Radwegmarkierungen an der Einmündung der Westenbergerstraße in die Farbenstraße unverzüglich entfernt werden, b) mitzuteilen, wer diese Markierungen veranlasst hat c) mitzuteilen, welche Kosten hierfür entstanden sind und d) mitzuteilen, warum der Ortsbeirat bei der Planung übergangen, nicht informiert wurde und seine Mitspracherechte zu Angelegenheiten im Ortsbezirk vollständig missachtet wurden. Begründung: Anfang Dezember 2016 wurde durch Markierungen das Radfahren gegen die Einbahnrichtung der Westenbergerstraße erlaubt. Dabei wurde, weil der Einmündungsbereich in die Farbenstraße extrem gefährlich ist, eine Radwegeführung quer über den hochfrequentierten Bürgersteig direkt auf die vielbefahrene Farbenstraße markiert. Diese Maßnahme ist ausgesprochen sinnlos, nicht gewollt und darüber hinaus von hoher Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Der so geschaffene Radweg ist keine Hilfe, sondern eine Lebensgefahr. Es passt ins Bild der Maßnahme, dass der Ortsbeirat weder informiert noch gehört wurde, sein verbrieftes Mitspracherecht nicht wahrnehmen konnte und seine Rechte damit grob missachtet wurden