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Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1160 Betreff: Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen Zu a und c: Die Radroute durch die Westenbergerstraße zur Farbenstraße ist Teil einer regional bedeutsamen Verbindung aus Richtung Hofheim/Kriftel über Sindlingen und südlich um den Industriepark Höchst in Richtung Schwanheim und weiter in Richtung Innenstadt. Nach Einschätzung des Magistrats sind die Voraussetzungen zur Öffnung der Einbahnstraße in Gegenrichtung insbesondere durch die begleitenden Maßnahmen, wie die Installation der Querungsinseln sowie die Anordnung von Tempo 30, in ausreichendem Maße geschaffen worden. In diesem Fall sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nach § 45 (9) die Öffnung der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr als Regelfall an. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu b und d: Der Anregung wird entsprochen. Zu e: Das Straßenverkehrsamt hatte eine gemeinsame Begehung mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Auf dem am 20. Januar 2017 stattgefundenen Ortstermin wurde die Maßnahme durch das Straßenverkehrsamt erläutert und die vorgetragenen Einschätzungen der anwesenden Ortsbeiratsmitglieder zur weiteren Bewertung entgegengenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1240