Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST
1160
Betreff: Sindlingen:
Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich
rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen Zu a und c: Die Radroute durch die
Westenbergerstraße zur Farbenstraße ist Teil einer regional bedeutsamen
Verbindung aus Richtung Hofheim/Kriftel über Sindlingen und südlich um den
Industriepark Höchst in Richtung Schwanheim und weiter in Richtung Innenstadt.
Nach Einschätzung des Magistrats
sind die Voraussetzungen zur Öffnung der Einbahnstraße in Gegenrichtung
insbesondere durch die begleitenden Maßnahmen, wie die Installation der
Querungsinseln sowie die Anordnung von Tempo 30, in ausreichendem Maße
geschaffen worden. In diesem Fall sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nach § 45
(9) die Öffnung der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr als
Regelfall an. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu b und d: Der Anregung wird entsprochen. Zu e: Das Straßenverkehrsamt hatte eine gemeinsame
Begehung mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Auf dem am 20. Januar 2017
stattgefundenen Ortstermin wurde die Maßnahme durch das Straßenverkehrsamt
erläutert und die vorgetragenen Einschätzungen der anwesenden
Ortsbeiratsmitglieder zur weiteren Bewertung entgegengenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2017, OM 1240