Öffnen der Frauenhofstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße
Begründung
Radfahren gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Frauenhofstraße zwischen Bruchfeldstraße und Triftstraße für den Radverkehr in der Weise geöffnet werden kann, dass Radfahrer über die Gehwegnase an der Einmündung in die Triftstraße rechts abbiegen können. Begründung: Die Frauenhofstraße wurde in dem Abschnitt seinerzeit nicht geöffnet, weil an der Einmündung in die Triftstraße durch die früher auf der Triftstraße praktizierte zweispurige Verkehrsführung ein sicheres Einbiegen nicht gewährleistet war. Da inzwischen der MIV einspurig geführt wird, ist das Einfädeln des Radverkehrs gefahrlos möglich. Es müssen lediglich zwei Bordsteinabsenkungen vorgenommen werden.
Inhalt
Antrag vom 02.04.2012, OF 282/5
Betreff: Öffnen der Frauenhofstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Frauenhofstraße zwischen Bruchfeldstraße und Triftstraße für den Radverkehr in der Weise geöffnet werden kann, dass Radfahrer über die Gehwegnase an der Einmündung in die Triftstraße rechts abbiegen können. Begründung: Die Frauenhofstraße wurde in dem Abschnitt seinerzeit nicht geöffnet, weil an der Einmündung in die Triftstraße durch die früher auf der Triftstraße praktizierte zweispurige Verkehrsführung ein sicheres Einbiegen nicht gewährleistet war. Da inzwischen der MIV einspurig geführt wird, ist das Einfädeln des Radverkehrs gefahrlos möglich. Es müssen lediglich zwei Bordsteinabsenkungen vorgenommen werden.Beratung im Ortsbeirat: 5