Ortsbeirats-Budgetinitiative Zum 50. Geburtstag eine Fontäne für den Martin-Luther-King-Park-Weiher
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
50. Geburtstag eine Fontäne für den Martin-Luther-King-Park-Weiher In seiner Stellungnahme 235 v. 30.1.2017 teilt der Magistrat mit, er könne sich gemäß Ortsbeiratsanregung OM 848 v. 3.11.2016 eine kleine Fontäne im Weiher des Martin-Luther-King-Parks vorstellen. Die Kosten beliefen sich auf 5.000 bis 6.000 EUR für die Anschaffung. Für die Betriebskosten sei mit einem jährlichen Aufwand von rd.
- 500 bis 2.000 EUR auszugehen. Die sogenannte "Mittelgrünzone" der Nordweststadt erhielt vor 50 Jahren - genau am
- September 1968 - im Gedenken an den amerikanischen Bürgerrechtler den Namen Martin-Luther-King-Park.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 278/8
Betreff: Ortsbeirats-Budgetinitiative Zum
50. Geburtstag eine Fontäne für den Martin-Luther-King-Park-Weiher In seiner Stellungnahme 235 v. 30.1.2017 teilt der
Magistrat mit, er könne sich gemäß Ortsbeiratsanregung OM 848 v. 3.11.2016 eine
kleine Fontäne im Weiher des Martin-Luther-King-Parks vorstellen. Die Kosten
beliefen sich auf 5.000 bis 6.000 EUR für die Anschaffung. Für die
Betriebskosten sei mit einem jährlichen Aufwand von rd. 1.500 bis 2.000 EUR
auszugehen. Die sogenannte "Mittelgrünzone" der Nordweststadt erhielt vor
50 Jahren - genau am 26. September 1968 - im Gedenken an den amerikanischen
Bürgerrechtler den Namen Martin-Luther-King-Park. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat
beschließen: 1. Der Ortsbeirat finanziert
anlässlich des 50. Park-Geburtstages 2018 aus seinem Budget Anschaffung und
Montage einer Fontäne für den Martin-Luther-King-Park. 2. Der Magistrat wird gebeten, die jährlichen
Betriebskosten des Wasserspiels zu übernehmen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8
am 19.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 205 2018
Die
Vorlage OF 278/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung REP