Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und berichten, unter welchen Voraussetzungen in Frankfurt langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach §25b Abs. 1 HKJGB durch das Stadtschulamt erhalten können; 1. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten, 2. sich ihre Kunden selbstverantwortlich z.B. durch Zugriff auf das Kindernet ohne vorherige Beendigungsmeldung auswählen zu dürfen und 3. mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen aushandeln zu können; 4. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vom 23.10.2018, im Einklang steht; 5. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet werden; 6. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann, und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen von Kita Frankfurt orientiert; 7. ob es in Frankfurt eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können.
Begründung
Die Tageseltern sind selbständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, sondern eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote muss das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden.