Spielhallen und Wettbüros auf der Leipziger Straße
Begründung
Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. auf welcher Rechtsgrundlage das neue Wettbüro in der Leipziger Straße 10 eröffnet wurde; 2. wie die Anzahl der in der Leipziger Straße befindlichen Wettbüros und Spielhallen auch vor dem Hintergrund der seit dem letzten Jahr geltenden neuen Gesetzgebung des Landes Hessen aus Sicht des Magistrats bewertet wird; 3. ob und ggf. welche Maßnahmen der Magistrat gegen die hohe Dichte an Spielhallen und Wettbüros ergreifen wird. Begründung: Informationsbedarf.
Inhalt
Antrag vom 05.04.2017, OF 268/2
Betreff: Spielhallen und Wettbüros auf der Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
- auf welcher Rechtsgrundlage das neue Wettbüro in der Leipziger Straße 10 eröffnet wurde;
- wie die Anzahl der in der Leipziger Straße befindlichen Wettbüros und Spielhallen auch vor dem Hintergrund der seit dem letzten Jahr geltenden neuen Gesetzgebung des Landes Hessen aus Sicht des Magistrats bewertet wird;
- ob und ggf. welche Maßnahmen der Magistrat gegen die hohe Dichte an Spielhallen und Wettbüros ergreifen wird. Begründung: Informationsbedarf.Beratung im Ortsbeirat: 2