Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte
Begründung
und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Bergen-Enkheim die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verhindert werden. Begründung: Als kleiner Baustein für den Klimaschutz sollen die Bauherren hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz, u. a. für Bienen, Hummeln, Schmetterling und sonstigen Arten der Insekten leisten können. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten (Bienen, Hummeln und Schmetterlingen) Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO 2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden.