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Kleingartenverein Nordweststadt e. V. - Verluste einzelner Parzellen nur an Ort und Stelle kompensieren

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen: 2.J Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB eine Flächenprüfung mit dem Ziel, die bestehende und planungsrechtlich derzeit durch die Bebauungspläne B 199 und NW 104d Nr. 1 gesicherte Dauerkleingartenanlage im Falle der Realisierung des "Stadtteils der Quartiere" und/oder der Ausführung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der A5 an Ort und Stelle zu erhalten. Ziel ist Bestandsschutz für die Anlage auch im Falle einer Überplanung. Dazu sind unmittelbar an das Vereinsgelände anschließende Erweiterungsflächen östlich der A5 in nordöstlicher und südwestlicher Richtung für eine vollständige Kompensation evtl, wegfallender Parzellen zu prüfen.

Begründung

In dem Zwischenbericht, dessen Kenntnisnahme vom Magistrat beantragt wird, ist für den Fall des Stadtteil-Baus nur ein "weitgehender" Erhalt der Dauerkleingartenanlage (S. 183 des Zwischenberichtes) festgeschrieben. Zudem könnten weitere Parzellen wegfallen, wenn die Lärmschutzmaßnahmen an der A5 Platz beanspruchen. Das führt zu einer faktischen Verkleinerung der Vereinsanlage. Eine Kompensation an anderer Stelle nach dem Bundeskleingartengesetz verlangt lediglich "geeignetes Ersatzland". Die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner können also auch in andere Stadtteile verschoben werden, was gewachsene Gemeinschaften zerstört und Wege unzumutbar verlängert. Das ist keinesfalls hinzunehmen, da der Kleingartenverein für viele Menschen aus der Nordweststadt ohne eigenen Garten ein wichtiges zweites Zuhause geworden ist. Der KGV Nordweststadt mit seinen 67 Parzellen ist voll genutzt und trägt in hohem Maße zum friedlichen Zusammenleben in der Nordweststadt bei. Das überdimensionierte Projekt "Stadtteil der Quartiere" droht auch in dieser Hinsicht, die vorhandenen, stabilen Siedlungsstrukturen zu beeinträchtigen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 17
OBR 8
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU Linke FDP Freie Wähler Und Fraktionslos SPD Grüne Alle
Ablehnung:
Freie Wähler

Verknüpfte Vorlagen