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Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgrabenquartier und Neu-Weststadt

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Aufträge an Firmen oder "Büros" zurückzustellen, die die Bebauung des Gebietes westlich der Nordweststadt bzw. östlich der A 66 betreffen. Er wird aufgefordert, vor einer Bebauung dieses Gebietes eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Bundesgesetz (UVPG mit Anlagen 1-6) mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit aller städtischen Dezernate (Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Soziales, Planung, Bildung, Gesundheit, Integration) in die Wege zu leiten. Diese Prüfung und gegebenenfalls eine Vorprüfung muss die im Gesetz aufgeführten Parameter und ihre Wechselwirkung sowie auch die Wechselwirkung mit den im Umfeld bereits vorhandenen baulichen, verkehrlichen, wasser- und landwirtschaftlichen, freizeit- und erholungsrelevanten Ist-Zuständen berücksichtigen.

Begründung

Es ist angesichts der für die Zukunft prognostizierten Belastungen wie Hitze, Starkregen, Sturm, Dürre die Pflicht einer Kommune, die Umweltgüter Luft, Boden, Fläche, Gewässer (unterirdisches und Oberflächenwasser), Flora, Fauna und biologische Vielfalt zu schützen. Wenn für eine bisher landwirtschaftlich genutzte Rest- und Freifläche im Ballungsraum Frankfurt Nord eine neue städtebauliche Maßnahme angedacht wird, soll nach dem Vorbild anderer Städte wie z.B. Mannheim von allen Fachgebieten ein Gutachten mit einer Risikobewertung hinsichtlich der Umweltfaktoren und ihrer Wechselwirkungen vorgelegt werden. Diese sollen leitendes Kriterium für die politische Entscheidung sein, um sicher zu stellen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit in der Zukunft ausgeschlossen sind. Die Bebauung, Versiegelung und Belastung der Fläche ist für Jahrzehnte unumkehrbar. Die mit der M 181 vom 4.11.22 vorgelegte Expertise "Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - Zwischenbericht 22.08.2022-" erfüllt nicht die Kriterien einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Bundesgesetzes (UVPG) und ist nicht in Abstimmung mit allen Ämtern der Stadt erstellt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 17
OBR 8
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU Linke FDP Freie Wähler Und Fraktionslos SPD Grüne Alle
Ablehnung:
Freie Wähler

Verknüpfte Vorlagen