Bau eines Kreisels an der Kreuzung Holbeinstraße/Burnitzstraße/Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, FREIE_WÄHLER
Begründung
Holbeinstraße/Burnitzstraße/Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße Vorgang: ST 90/10; ST 603/09; EA 101/08 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der Stand zur Umgestaltung der Kreuzung Holbeinstraße-Burnitzstraße-Oppenheimer Landstraße-Hedderichstraße ist. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrates vom 15.01.2010, ST 90 teilt der Magistrat mit, dass er entsprechend seiner Stellungnahme ST 603 vom 20.04.2009 zur EA 101/08 eine Beschlussfassung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Hedderichstraße/Burnitzstraße bis Ende 2010 vorbereiten wird. Mittlerweile ist Anfang 2012 und dem Ortsbeirat liegen noch keine Ergebnisse vor.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2012, OF 238/5
Betreff: Bau eines Kreisels an der Kreuzung
Holbeinstraße/Burnitzstraße/Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße Vorgang: ST 90/10; ST 603/09; EA 101/08 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie
der Stand zur Umgestaltung der Kreuzung Holbeinstraße-Burnitzstraße-Oppenheimer
Landstraße-Hedderichstraße ist. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrates vom
15.01.2010, ST 90 teilt der Magistrat mit, dass er entsprechend seiner
Stellungnahme ST 603 vom 20.04.2009 zur EA 101/08 eine Beschlussfassung zur
Umgestaltung des Knotenpunktes Hedderichstraße/Burnitzstraße bis Ende 2010
vorbereiten wird. Mittlerweile ist Anfang 2012 und dem Ortsbeirat
liegen noch keine Ergebnisse vor. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
30.08.2011, OF
139/5 dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
28.11.2008, EA 101
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.04.2009, ST 603
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2010, ST 90 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5
am 16.03.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2012
1.
Die Vorlage OF 139/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF
238/5 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 238/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme