Nachgefragt: Sicherung Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße
Begründung
Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße Vorgang: OM 3889/15 OBR 3; ST 667/15 Mit der Stellungnahme ST 667 vom 04.05.2015 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der OM 3889 vom 12.02.2015 den Überweg Bornwiesenweg/Fichardstraße durch Fahrradständer und Poller zu sichern. Seit nunmehr knapp zwei Jahren ist dort nichts geschehen.
Inhalt
Antrag vom 05.04.2017, OF 224/3
Betreff: Nachgefragt: Sicherung Fußgängerüberweg Bornwiesenweg/Fichardstraße Vorgang: OM 3889/15 OBR 3; ST 667/15 Mit der Stellungnahme ST 667 vom 04.05.2015 hat der Magistrat angekündigt, entsprechend der OM 3889 vom 12.02.2015 den Überweg Bornwiesenweg/Fichardstraße durch Fahrradständer und Poller zu sichern. Seit nunmehr knapp zwei Jahren ist dort nichts geschehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, umgehend die zugesagten Fahrradständer und Poller zu installieren. Begründung: Nach knapp zwei Jahren der Zusage durch den Magistrat, ohne dass er tätig wurde, erübrigt sich eine weitere Begründung. Dennoch sollte erneut daran erinnert werden, dass bis heute vor diesem Zebrastreifen verkehrswidrig PKWs parken und damit insbesondere (Schul-)Kinder beim Überqueren gefährdet sind.