Ein Wasserlehrpfad an der Nidda
Begründung
Nidda Vorgang: V 125/21 OBR 7; ST 2279/22 In der Antwort auf die Frage, wann mit dem Umbau des Hausener Wehres und der Niddarenaturierung begonnen werden soll, nennt die ST das dritte Quartal 2022, um die Planung dem RP Darmstadt zur wasserrechtlichen Genehmigung vorzulegen. Daran schließen sich Ausführungsplanungen an. Mit der Angabe, dass der Niddauferweg in nördlicher Richtung verschoben und damit der Bereich verbreitert, die Nidda ein Stück naturnäher werden soll, könnte ein Bereich entstehen für eine Gestaltung, die das Wissen um die Nidda, Wasser, Flora und Fauna vermittelt (Vorstellung wasserbauliche Planung Abflachung der Ufer, Zugänglichkeit des Gewässers, S. 8). Dies könnten auch spielerische Elemente enthalten (Pumpe, Wasserrad...). Angesichts der heißen Sommer, die wohl auch in Zukunft nicht auszuschließen sind, steigt das Bedürfnis, sich in Wohnortnähe, an der Nidda, aufzuhalten. Die Renaturierung am Sossenheimer Wehr zeigt: es führt zu einer verstärkten, leider ungeregelten Nutzung. Mit einem Konzept könnte dem entgegengewirkt werden. Daraus ergeben sich folgende Fragen, die der Magistrat beantworten möge: - Welche Bedingungen müssen wasserrechtlich eingehalten werden, um einen Wasserlehrpfad an der o.g. Stelle einzurichten? Ist dies bereits im Antrag an den RP zu berücksichtigen? - Welcher Planungshorizont ist einzuhalten, um ein derartiges Projekt zu befördern? - Wie stellt sich der Magistrat grundsätzlich zu der Idee eines Wasserlehrpfads an der Nidda im Ortsbezirk? Das Foto zeigt ein Beispiel aus Bamberg (Regnitz- Ufer)
Inhalt
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)