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Tempo 30 in der Feuerwehrstraße einführen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

ST 218/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 in der Feuerwehrstraße einzuführen. Begründung: Die Feuerwehrstraße wurde früher nur von der Feuerwehr benutzt und war kein Wohngebiet. Darum war dort Tempo 50 erlaubt. Mittlerweile wohnen mehrere Familien in dieser Straße, Baumaßnahmen versprechen noch mehr Wohnraum, zudem eine Kindertagesstätte und das THW-Gebäude. Die Enge der Straße rechtfertigt jetzt Tempo 50 nicht mehr. In der ST 218 hat der Magistrat die Intention der Straßenverkehrs-Ordnung, Tempo-30-Zonen insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte einzurichten, wiederholt. Dies ist nun in der Feuerwehrstraße gegeben.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2012, OF 213/10 Betreff: Tempo 30 in der Feuerwehrstraße einführen Vorgang: ST 218/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 in der Feuerwehrstraße einzuführen. Begründung: Die Feuerwehrstraße wurde früher nur von der Feuerwehr benutzt und war kein Wohngebiet. Darum war dort Tempo 50 erlaubt. Mittlerweile wohnen mehrere Familien in dieser Straße, Baumaßnahmen versprechen noch mehr Wohnraum, zudem eine Kindertagesstätte und das THW-Gebäude. Die Enge der Straße rechtfertigt jetzt Tempo 50 nicht mehr. In der ST 218 hat der Magistrat die Intention der Straßenverkehrs-Ordnung, Tempo-30-Zonen insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte einzurichten, wiederholt. Dies ist nun in der Feuerwehrstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 218 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1067 2012 Die Vorlage OF 213/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme