Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Grundschule am Hang

Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER

Begründung

Nachdem von der Schule am Hang der Wunsch geäußert wird, die aus allen Nähten platzende Schule durch einen Neubau zu ersetzen,

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 209/16 Betreff: Grundschule am Hang Nachdem von der Schule am Hang der Wunsch geäußert wird, die aus allen Nähten platzende Schule durch einen Neubau zu ersetzen, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten welche Möglichkeiten bestehen, die Schule a) ganz neu im in Umlegung befindlichen Neubaugebiet "Leuchte" auf dem ursprünglich dafür dort vorgesehenen Gelände zu bauen? b) bei Erweiterung und Grundsanierung auf dem vorhandenen Gelände den zu erwartenden Schülerzahlen anzupassen? c) durch Verlegung des Hortes in ein neu zu bauendes Haus auf dem Kinderspiel- platz am Mühlbachtal, zu erweitern? Begründung: Zu a) Da die Schule sanierungsbedürftig ist und aus allen Nähten platzt, stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, einen Neubau zu erstellen, damit der Schulbetrieb ungestört bis zur Fertigstellung der neuen Schule weiterlaufen kann. Zu b) Falls das nicht möglich ist: könnte die Schule evtl. unter Verwendung von alten Bauteilen bei einer Grundsanierung erweitert werden? Zu c) Falls der Hort auf die andere Straßenseite auf den jetzt vorhandenen Kinderspielplatz neu gebaut werden könnte, könnte die Schule um diesen Trakt erweitert und/oder evtl. aufgestockt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2014, OF 216/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 26.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 209/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE und SPD gegen 2 GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER (= Beratung) 26. Sitzung des OBR 16 am 14.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 450 2014 1. Die Vorlage OF 209/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 216/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme