Sondershausenstraße: Radler, dein Weg endet hier!
Begründung
Weg endet hier! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Radweg in der Sondershausen Straße zwischen Cordierstraße und Mainzer Landstraße zukünftig wieder von Radfahrern genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob dies a) durch eine Veränderung der Markierung der Parkplätze und / oder durch eine stärkere Bestreifung des Abschnittes durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes erreicht werden kann. Begründung: Zwischen der Kleyerstraße und der Cordierstraße ist das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt. Entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn weisen dies aus. Nördlich der Cordierstraße ist dies jedoch nicht mehr möglich. Der Radfahrer muss nun auf einen eigens für ihn ausgewiesenen Radweg ausweisen. Dies ist jedoch oft nur theoretisch möglich, da dieser meist durch Parkende Autos oder abgestellte Motorräder versperrt ist. Immer wieder wird der Radweg hemmungslos zweckentfremdet