Parkmöglichkeiten in Bornheim/Gaumer-Gelände
Begründung
Bornheim/Gaumer-Gelände Vorgang: V 579/17 OBR 4; ST 14/18 Der Ortsbeirat 4 besteht auf einer dezidierten Anzahl von öffentlichen PKW-Stellplätzen in dem zu errichtenden Gebäude auf der Brache zw. Ringelstrasse und Bergerstrasse. Über die Höhe der Stellplatzanzahl wird der Ortsbeirat sich gerne mit dem Magistrat verständigen. Begründung: Der Ortsbeirat hat die ST 14 des Magistrates zur Kenntnis genommen, zeigt sich durch die Argumentation aber nicht überzeugt. Für den Ortsbeirat 4 sind die im B Plan 508 vorgesehen Parkplätze nicht Selbstzweck, sondern dienen dem Erhalt der Nahversorgungsinfrastruktur. Durch die Stellplatzmöglichkeiten wird unseren Gewerbetreibenden Kundschaft gesichert, die ansonsten andere Einkaufsmöglicheiten beanspruchen würde. Es dient somit dem Erhalt der Vielfalt unserer lokalen Nahversorgung.