Parkmöglichkeiten in Bornheim
Begründung
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 508/Ortskern Bornheim (unter 5.1.) eines Parkhauses mit 230 Stellplätzen geändert bzw. aufgegeben wurde. Begründung: Leider konnte der Ortsbeirat nur aus der Presse entnehmen, das ein Bauantrag von einem Investor eingereicht wurde, bei dem die Bedingung, im Planungsgebiet ein Parkhaus bzw. Tiefgarage mit 230 Plätzen zu errichten, nicht aufrechterhalten wurde.
Inhalt
Antrag vom 29.08.2017, OF 156/4
Betreff: Parkmöglichkeiten in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 508/Ortskern Bornheim (unter 5.1.) eines Parkhauses mit 230 Stellplätzen geändert bzw. aufgegeben wurde. Begründung: Leider konnte der Ortsbeirat nur aus der Presse entnehmen, das ein Bauantrag von einem Investor eingereicht wurde, bei dem die Bedingung, im Planungsgebiet ein Parkhaus bzw. Tiefgarage mit 230 Plätzen zu errichten, nicht aufrechterhalten wurde.Beratung im Ortsbeirat: 4