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Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gutleutviertel westlich der Camberger Brücke, zwischen Gutleutstraße und Main, einen Bebauungsplan aufzustellen, welcher 1. in dem Bereich zwischen Wurzelsiedlung und Main nicht nur hochpreisige Stadtvillen vorsieht, sondern mindestens zu 40 % geförderten Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, 2. im westlichsten Teil dieser Fläche eine Kindertagesstätte ausweist, wie dies im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes für "Neue Wohnquartiere am Sommerhoffpark" vorgesehen ist, 3. das Grundstück Gutleutstraße 317 als Grundschulgelände ausweist und 4. für die steigende Zahl der Bewohner des westlichen Gutleutviertels die erforderliche sonstige Infrastruktur darstellt. Begründung: Zu 1) Seit 2012 ist der Fehlbestand an Wohnungen bezogen auf die Haushaltszahl jährlich um 5.000 Wohnungen gestiegen und betrug nach Angaben des Statistischen Amtes der Stadt im Jahr 2014 knapp 30.000 Wohnungen. Besonders schwerwiegend ist der Mangel an sog. Bezahlbaren Wohnungen, d.h. an gefördertem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte. Zu 2) Sowohl für die Kinder aus der Wurzelsiedlung wie für die Kinder aus den geplanten Wohnquartieren am Sommerhoffpark wie an den geplanten Wohnungen zwischen Wurzelsiedlung und Main bedarf es einer entsprechend großen Kita, wie diese ja bereits vom Stadtplanungsamt ins Auge gefasst wurde. Zu 4) Bereits jetzt ist das gesamte Gutleutviertel nur unzureichend mit Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen versorgt. Daher sollten diese Defizite durch den Bebauungsplan beseitigt werden, wie dies ja bereits in dem Vorschlag des Stadtplanungsamtes vorgesehen ist. Anlage 1 (ca. 138 KB)

Inhalt

Antrag vom 13.05.2016, OF 19/1

Betreff: Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gutleutviertel westlich der Camberger Brücke, zwischen Gutleutstraße und Main, einen Bebauungsplan aufzustellen, welcher

  1. in dem Bereich zwischen Wurzelsiedlung und Main nicht nur hochpreisige Stadtvillen vorsieht, sondern mindestens zu 40 % geförderten Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind,

  2. im westlichsten Teil dieser Fläche eine Kindertagesstätte ausweist, wie dies im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes für "Neue Wohnquartiere am Sommerhoffpark" vorgesehen ist,

  3. das Grundstück Gutleutstraße 317 als Grundschulgelände ausweist und

  4. für die steigende Zahl der Bewohner des westlichen Gutleutviertels die erforderliche sonstige Infrastruktur darstellt. Begründung: Zu 1) Seit 2012 ist der Fehlbestand an Wohnungen bezogen auf die Haushaltszahl jährlich um 5.000 Wohnungen gestiegen und betrug nach Angaben des Statistischen Amtes der Stadt im Jahr 2014 knapp 30.000 Wohnungen. Besonders schwerwiegend ist der Mangel an sog. Bezahlbaren Wohnungen, d.h. an gefördertem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte. Zu 2) Sowohl für die Kinder aus der Wurzelsiedlung wie für die Kinder aus den geplanten Wohnquartieren am Sommerhoffpark wie an den geplanten Wohnungen zwischen Wurzelsiedlung und Main bedarf es einer entsprechend großen Kita, wie diese ja bereits vom Stadtplanungsamt ins Auge gefasst wurde. Zu 4) Bereits jetzt ist das gesamte Gutleutviertel nur unzureichend mit Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen versorgt. Daher sollten diese Defizite durch den Bebauungsplan beseitigt werden, wie dies ja bereits in dem Vorschlag des Stadtplanungsamtes vorgesehen ist. Anlage 1 (ca. 138 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 19.06.2016, OF 42/1 Antrag vom 10.08.2016, OF 72/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 2
OBR 1
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 19/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
OBR 1
TO I, TOP 6
Angenommen
1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 19/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 42/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP BFF ÖkoLinX-ARL Partei
Sitzung 4
OBR 1
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
Anregung an den Magistrat OM 480 2016 1. Die Vorlage OF 19/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 42/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 72/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD CDU FDP ÖkoLinX-ARL Partei
Ablehnung:
Grüne Partei Und Fraktionslos Linke