Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1864
Betreff: Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel Der Magistrat verfolgt nach wie vor die Umwandlung von Hafenflächen in Wohnbebauung zwischen Wurzelsiedlung und Main so wie es im Bebauungsvorschlag zum Rahmenplan Sommerhoffpark dargestellt ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes macht jedoch erst Sinn, wenn die langjährigen Pachtverträge aufgelöst sind. Die angesprochenen Flächen befinden sich in der Verwaltung der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH und die Laufzeiten der Pachtverträge gehen bis in die Jahre 2025. Der Magistrat sichert zu, dass in dem aufzustellenden Bebauungsplan ein 30%iger Anteil an geförderten Wohnungen festgesetzt wird. Die Hälfte hiervon soll im Rahmen des
- Förderweges gebaut, die andere Hälfte im Rahmen des sogenannten Mittelstandsprogrammes errichtet werden.