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Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen

Vorlagentyp: OF BFF

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß alle Wirtschaftswege zwischen Frohn-Grundweg und Haingasse entlang dem Nordring so freigeschnitten werden, daß landwirtschaftliche Fahrzeuge diese gefahrlos befahren können. Dazu gehört auch, daß 4 m Luftraum über den Wegen freigeschnitten werden muß, damit z.B. hohe Fahrzeuge und Maschinen nicht von tief überhängenden Ästen von Bäumen und Büschen, die zu nahe an den Weg gepflanzt wurden, beschädigt werden. 2. Am Frohn-Grundweg sind im Bereich der Hochhäuser auch die dort auf den beschädigten östlichen Wegrändern illegal parkenden PKW zu entfernen und der beschädigte Weg zu verbreitern, weil sonst die großen landwirtschaftlichen Maschinen auf den Bürgersteig auf der Westseite des Weges ausweichen müssen, dort u.U. Fußgänger gefährden und den Bürgersteig beschädigen. Die östliche Seite des Frohn-Grundweges ist zu reparieren, da sonst zu wenig Platz für Erntemaschinen und Bulldogs ist. 3. Auch die parallel zur L 521 verlaufenden Wirtschaftswege sind von den anliegenden Grundbesitzern freizuschneiden oder von der Stadt zu Lasten der Grundstückseigentümer freizuräumen, weil die von Büschen und Bäumen zugewachsenen Wege die landwirtschaftlichen Fahrzeuge beschädigen können.

Begründung

zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß alle Wirtschaftswege zwischen Frohn-Grundweg und Haingasse entlang dem Nordring so freigeschnitten werden, daß landwirtschaftliche Fahrzeuge diese gefahrlos befahren können. Dazu gehört auch, daß 4 m Luftraum über den Wegen freigeschnitten werden muß, damit z.B. hohe Fahrzeuge und Maschinen nicht von tief überhängenden Ästen von Bäumen und Büschen, die zu nahe an den Weg gepflanzt wurden, beschädigt werden. 2. Am Frohn-Grundweg sind im Bereich der Hochhäuser auch die dort auf den beschädigten östlichen Wegrändern illegal parkenden PKW zu entfernen und der beschädigte Weg zu verbreitern, weil sonst die großen landwirtschaftlichen Maschinen auf den Bürgersteig auf der Westseite des Weges ausweichen müssen, dort u.U. Fußgänger gefährden und den Bürgersteig beschädigen. Die östliche Seite des Frohn-Grundweges ist zu reparieren, da sonst zu wenig Platz für Erntemaschinen und Bulldogs ist. 3. Auch die parallel zur L 521 verlaufenden Wirtschaftswege sind von den anliegenden Grundbesitzern freizuschneiden oder von der Stadt zu Lasten der Grundstückseigentümer freizuräumen, weil die von Büschen und Bäumen zugewachsenen Wege die landwirtschaftlichen Fahrzeuge beschädigen können.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

2
2. Sitzung OBR 16
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

3
3. Sitzung OBR 16
TO I
✓ Angenommen

CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen WBE und 3 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD

Ablehnung:
WBE GRÜNE
Annahme:
CDU FDP LINKE BFF
Enthaltung:
GRÜNE SPD