Wohnbebauung im Riederwald
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten, ob eine Wohnbebauung östlich der Harkortstrasse möglich ist, unter Beibehaltung der bestehenden Parkplätze. Begründung: Bei dem erklärten Bedarf an Wohnflächen muss man auch an bestehende Flächen denken, die z. Zt. noch minder genutzt sind. Die Fläche östlich der Harkortstrasse - von der Raiffeisenstrasse - bis zur Iselinstrasse - würden sich für eine Wohnbebauung eignen.
Inhalt
Antrag vom 19.08.2013, OF 189/11
Betreff: Wohnbebauung im Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten, ob eine Wohnbebauung östlich der Harkortstrasse möglich ist, unter Beibehaltung der bestehenden Parkplätze. Begründung: Bei dem erklärten Bedarf an Wohnflächen muss man auch an bestehende Flächen denken, die z. Zt. noch minder genutzt sind. Die Fläche östlich der Harkortstrasse - von der Raiffeisenstrasse - bis zur Iselinstrasse - würden sich für eine Wohnbebauung eignen.Beratung im Ortsbeirat: 11