Wohnbebauung im Riederwald
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Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 582
Betreff: Wohnbebauung im Riederwald Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3803 - OA 420/13 OBR 11 - Planungsrechtlich befindet sich das für eine wohnbauliche Entwicklung vorgeschlagene Gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes NO 23a Nr1 - Riederwald, der seit dem 21.06.1977 rechtskräftig ist. Für den Bereich östlich der Harkortstraße, zwischen Raiffeisenstraße im Norden und Iselinstraße im Süden, ist "Öffentliche Grünfläche" festgesetzt und Baumbestand vorhanden. Östlich angrenzend beginnt ein Gebiet für das mit Bebauungsplan Nr. 849 - Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße (Rechtskraft vom 23.12.2008) ein Industriegebiet festgesetzt wurde. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass sich im Bereich des oben genannten Industriegebietes an der Sontraer Straße und Orber Straße ein Betrieb befindet, der den Regelungen der Seveso-Richtlinie unterworfen ist. Dieser Betrieb erzeugt einen Achtungsabstand, der die nachgefragte Fläche vollständig überdeckt. Hieraus folgt, dass die Planung neuer Wohngebäude nach derzeitigem Kenntnisstand weder auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts noch nach einer eventuellen Überplanung des Gebietes möglich ist. Aus Sicht des Magistrates ist eine Wohnbebauung an diesem Standort somit gegenwärtig nicht realisierbar; dem Magistrat ist auch keine Bauabsicht bekannt.