Versiegelung von Vorgärten
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, ob ihm bekannt ist, dass die Vorgärten der Liegenschaften Oederweg 92 und 94 sowie Nibelungenallee 15 und 19 versiegelt sind und welche Maßnahmen er dagegen einzuleiten gedenkt. Begründung: Laut Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt sind Vorgärten zu begrünen und können nur in wenigen Ausnahmefällen eine Sondergenehmigung zu einer anderweitigen Nutzung erhalten. Diese Voraussetzungen sind hier aus Sicht des Ortsbeirats nicht gegeben.
Inhalt
Antrag vom 12.04.2012, OF 187/3
Betreff: Versiegelung von Vorgärten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, ob ihm bekannt ist, dass die Vorgärten der Liegenschaften Oederweg 92 und 94 sowie Nibelungenallee 15 und 19 versiegelt sind und welche Maßnahmen er dagegen einzuleiten gedenkt. Begründung: Laut Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt sind Vorgärten zu begrünen und können nur in wenigen Ausnahmefällen eine Sondergenehmigung zu einer anderweitigen Nutzung erhalten. Diese Voraussetzungen sind hier aus Sicht des Ortsbeirats nicht gegeben.Beratung im Ortsbeirat: 3