Beschlussfassung M 147
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M 147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen angenommen: - Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu. - Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit. - Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung soll mit einer Frist von 9 Monaten verlangt werden. - Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessisches Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. Mittelkronige Bäume sind daher in Reihenhaussiedlungen nicht zwingend. - Leichtbauten (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke bei der Dacheindeckung zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden.
Begründung
Die Maßnahmen der Freiraumsatzung sollten im Sinne der Verhältnismäßigkeit so begrenzt werden, dass die Bürger mitgenommen werden. Dadurch sollen insbesondere dringend benötigte energetische Sanierungen erleichtert werden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme
1. Der Vorlage M 147 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 144 und OA 145 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 182/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 216/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.