Bebauungsplan Nr. 910 - Harheim hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu veran-lassen, das am 08.09.14 vorgestellte Bebauungskonzept dahingehend zu überprüfen bzw. planerisch zu ergänzen, dass folgende städtebauliche Parameter eingehalten werden:
- Die Anzahl der Wohneinheiten mit einer Belegungsdichte von etwa 3 Personen pro WE ist auf eine verkehrsverträgliche Belastung der Philipp-Schnell-Str. hin zu über-prüfen und zu begründen.
- Für die Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes ist zu vermeiden, dass die Ent-lastung der Philipp-Schnell-Str. durch die richtige Auflösung des Gewerbegebietes nicht durch eine erhöhte Belastung infolge des entstehenden Individualverkehrs konterkariert wird. Damit wäre allen Beteiligten nicht gedient.
- Für die Verkehrsanbindung ist dem OBR ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzu-legen.
- Die erforderlichen Stellplätze sollten auf den zu bildenden Parzellen nachgewiesen werden.
- Es ist zu prüfen, ob 1 Stellplatz pro WE ausreichend ist. Die Prüfung ist der Realität geschuldet, dass in den meisten Haushalten dieser Bebaungskategorie 2 KFZ vor-handen sind.
- Die Straßenbreiten sind so anzulegen, dass parkende Fahrzeuge nicht zwingend hälftig die Bürgersteige benutzen müssen, um den regulären Verkehr zu ermöglichen.
- Die vorhandenen (in der Planung belassenen breiten Straßen) sollten mit Bäumen seriell bepflanzt werden.
- Eine öffentliche Grünfläche inmitten der Bebauung sollte als Anger großzügig ausgewiesen werden. Ein Spielplatz ist vorzusehen.
- Die Geschossigkeit ist mit max. II Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoss oder Flachdach-Penthaus auszuweisen.
- Das zu bildende Wohngebiet bietet sich aus städtebaulicher Sicht an, neue Wohn-konzepte zu realisieren, wobei auch 2-geschossiger Mietwohnungsbau (als ETW) in kleineren Blöcken vorzusehen ist. Für solch einen Fall könnten auch interne Grünhöfe gestaltet werden.
- Die in Harheim praktizierte dörfliche Struktur sollte auch in diesem Baugebiet mit einer kleinteiligen Bebauung Qualitätsmerkmal sein. Sie sollte insbesondere land-schaftlich Rücksicht nehmen auf die benachbarte Nidda-Aue.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2014, OF 169/14
Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Harheim
hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung Der Ortsbeirat bittet die
Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu veran-lassen, das am 08.09.14
vorgestellte Bebauungskonzept dahingehend zu überprüfen bzw. planerisch zu
ergänzen, dass folgende städtebauliche Parameter eingehalten werden: 1. Die
Anzahl der Wohneinheiten mit einer Belegungsdichte von etwa 3 Personen pro WE
ist auf eine verkehrsverträgliche Belastung der Philipp-Schnell-Str. hin zu
über-prüfen und zu begründen. 2. Für die Verkehrsanbindung des neuen
Baugebietes ist zu vermeiden, dass die Ent-lastung der Philipp-Schnell-Str.
durch die richtige Auflösung des Gewerbegebietes nicht durch eine erhöhte
Belastung infolge des entstehenden Individualverkehrs konterkariert wird.
Damit wäre allen Beteiligten nicht gedient. 3. Für die Verkehrsanbindung
ist dem OBR ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzu-legen. 4. Die
erforderlichen Stellplätze sollten auf den zu bildenden Parzellen nachgewiesen
werden. 5. Es ist zu prüfen, ob 1 Stellplatz pro WE ausreichend ist. Die
Prüfung ist der Realität geschuldet, dass in den meisten Haushalten dieser
Bebaungskategorie 2 KFZ vor-handen sind. 6. Die Straßenbreiten sind so
anzulegen, dass parkende Fahrzeuge nicht zwingend hälftig die Bürgersteige
benutzen müssen, um den regulären Verkehr zu ermöglichen. 7. Die
vorhandenen (in der Planung belassenen breiten Straßen) sollten mit Bäumen
seriell bepflanzt werden. 8. Eine öffentliche Grünfläche inmitten der
Bebauung sollte als Anger großzügig ausgewiesen werden. Ein Spielplatz ist
vorzusehen. 9. Die Geschossigkeit ist mit max. II Vollgeschossen mit
ausgebautem Dachgeschoss oder Flachdach-Penthaus auszuweisen. 10. Das zu
bildende Wohngebiet bietet sich aus städtebaulicher Sicht an, neue
Wohn-konzepte zu realisieren, wobei auch 2-geschossiger Mietwohnungsbau (als
ETW) in kleineren Blöcken vorzusehen ist. Für solch einen Fall könnten auch
interne Grünhöfe gestaltet werden. 11. Die in Harheim praktizierte
dörfliche Struktur sollte auch in diesem Baugebiet mit einer kleinteiligen
Bebauung Qualitätsmerkmal sein. Sie sollte insbesondere land-schaftlich
Rücksicht nehmen auf die benachbarte Nidda-Aue. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
14 am 13.10.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 568 2014
Die
Vorlage OF 169/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 2. das
Wort "richtige" durch das Wort "vollständige" ersetzt
wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE und
SPD; FREIE WÄHLER (= Enthaltung)