Bebauungsplan Nr. 910 - Harheim hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung
Begründung
hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu veran-lassen, das am 08.09.14 vorgestellte Bebauungskonzept dahingehend zu überprüfen bzw. planerisch zu ergänzen, dass folgende städtebauliche Parameter eingehalten werden:
- Die Anzahl der Wohneinheiten mit einer Belegungsdichte von etwa 3 Personen pro WE ist auf eine verkehrsverträgliche Belastung der Philipp-Schnell-Str. hin zu über-prüfen und zu begründen.
- Für die Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes ist zu vermeiden, dass die Ent-lastung der Philipp-Schnell-Str. durch die richtige Auflösung des Gewerbegebietes nicht durch eine erhöhte Belastung infolge des entstehenden Individualverkehrs konterkariert wird. Damit wäre allen Beteiligten nicht gedient.
- Für die Verkehrsanbindung ist dem OBR ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzu-legen.
- Die erforderlichen Stellplätze sollten auf den zu bildenden Parzellen nachgewiesen werden.
- Es ist zu prüfen, ob 1 Stellplatz pro WE ausreichend ist. Die Prüfung ist der Realität geschuldet, dass in den meisten Haushalten dieser Bebaungskategorie 2 KFZ vor-handen sind.
- Die Straßenbreiten sind so anzulegen, dass parkende Fahrzeuge nicht zwingend hälftig die Bürgersteige benutzen müssen, um den regulären Verkehr zu ermöglichen.
- Die vorhandenen (in der Planung belassenen breiten Straßen) sollten mit Bäumen seriell bepflanzt werden.
- Eine öffentliche Grünfläche inmitten der Bebauung sollte als Anger großzügig ausgewiesen werden. Ein Spielplatz ist vorzusehen.
- Die Geschossigkeit ist mit max. II Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoss oder Flachdach-Penthaus auszuweisen.
- Das zu bildende Wohngebiet bietet sich aus städtebaulicher Sicht an, neue Wohn-konzepte zu realisieren, wobei auch 2-geschossiger Mietwohnungsbau (als ETW) in kleineren Blöcken vorzusehen ist. Für solch einen Fall könnten auch interne Grünhöfe gestaltet werden.
- Die in Harheim praktizierte dörfliche Struktur sollte auch in diesem Baugebiet mit einer kleinteiligen Bebauung Qualitätsmerkmal sein. Sie sollte insbesondere land-schaftlich Rücksicht nehmen auf die benachbarte Nidda-Aue.
Inhalt
Antrag vom 27.09.2014, OF 169/14
Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Harheim hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu veran-lassen, das am 08.09.14 vorgestellte Bebauungskonzept dahingehend zu überprüfen bzw. planerisch zu ergänzen, dass folgende städtebauliche Parameter eingehalten werden:
- Die Anzahl der Wohneinheiten mit einer Belegungsdichte von etwa 3 Personen pro WE ist auf eine verkehrsverträgliche Belastung der Philipp-Schnell-Str. hin zu über-prüfen und zu begründen.
- Für die Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes ist zu vermeiden, dass die Ent-lastung der Philipp-Schnell-Str. durch die richtige Auflösung des Gewerbegebietes nicht durch eine erhöhte Belastung infolge des entstehenden Individualverkehrs konterkariert wird. Damit wäre allen Beteiligten nicht gedient.
- Für die Verkehrsanbindung ist dem OBR ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzu-legen.
- Die erforderlichen Stellplätze sollten auf den zu bildenden Parzellen nachgewiesen werden.
- Es ist zu prüfen, ob 1 Stellplatz pro WE ausreichend ist. Die Prüfung ist der Realität geschuldet, dass in den meisten Haushalten dieser Bebaungskategorie 2 KFZ vor-handen sind.
- Die Straßenbreiten sind so anzulegen, dass parkende Fahrzeuge nicht zwingend hälftig die Bürgersteige benutzen müssen, um den regulären Verkehr zu ermöglichen.
- Die vorhandenen (in der Planung belassenen breiten Straßen) sollten mit Bäumen seriell bepflanzt werden.
- Eine öffentliche Grünfläche inmitten der Bebauung sollte als Anger großzügig ausgewiesen werden. Ein Spielplatz ist vorzusehen.
- Die Geschossigkeit ist mit max. II Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoss oder Flachdach-Penthaus auszuweisen.
- Das zu bildende Wohngebiet bietet sich aus städtebaulicher Sicht an, neue Wohn-konzepte zu realisieren, wobei auch 2-geschossiger Mietwohnungsbau (als ETW) in kleineren Blöcken vorzusehen ist. Für solch einen Fall könnten auch interne Grünhöfe gestaltet werden.
- Die in Harheim praktizierte dörfliche Struktur sollte auch in diesem Baugebiet mit einer kleinteiligen Bebauung Qualitätsmerkmal sein. Sie sollte insbesondere land-schaftlich Rücksicht nehmen auf die benachbarte Nidda-Aue.Beratung im Ortsbeirat: 14