Ernennungsprozesse für Ehrenämter verschlanken
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, die Ernennungsprozesse für durch Ortsbeiräte vorgeschlagene Ehrenämter auf mögliche Beschleunigungen zu überprüfen und diese wo immer möglich umzusetzen. Hierbei soll insbesondere auch geprüft werden, 1. ob Ernennungen durch den gesamten Magistrat bestätigt werden müssen oder stattdessen auch durch die jeweils zuständigen Dezernent:innen erfolgen können, oder 2. ob alternativ die Einreichung zur Magistratsbestätigung auch direkt durch die zuständigen Fachamtsleitungen erfolgen kann. Ggf. sind hierzu die Satzungen der jeweiligen Ehrenämter anzupassen.
Begründung
Eine Reihe von Ehrenämtern wie z. B. Kinderbeauftragte, Sozialbezirksvorsteher:in und -pfleger:innen werden von den Ortsbeiräten vorgeschlagen. Vom Zeitpunkt des Beschlusses dauert es aber je nach Ehrenamt zwischen vier bis zehn Monaten, bis dieser Vorschlag durch eine formale Ernennung auch umgesetzt wird. In der Zwischenzeit entsteht oft eine unschöne Unklarheit darüber, wer denn nun eigentlich noch oder schon für die Aufgaben des jeweiligen Ehrenamtes zuständig ist. Außerdem kann dies bei den designierten Amtsinhaber:innen für einen unguten ersten Eindruck der Handlungsgeschwindigkeit der Stadt Frankfurt sorgen. Eine Verschlankung der Zeichnungsgänge und Zuständigkeiten kann hier ebenso bei der Beschleunigung helfen wie eine konsequente Digitalisierung aller Prozessschritte, sofern noch nicht erfolgt.