Ernst-May-Viertel hier: Innovationsviertel
Begründung
Innovationsviertel Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung der Baufenster auf dem geplanten Neubaugebiet "Innovationsviertel" folgende Maßgaben zu berücksichtigen: Bei der Planung der neuen Grünflächen, hierzu zählt auch die Erweiterung des Günthersburgparks, Kinder und Jugendliche aus den angrenzenden Wohngebieten in geeigneter Weise zu beteiligen. Spielplätze und Spielflächen, auch für sportliche Aktivitäten größerer Kinder und Jugendlicher (z.B. Fußballplatz, Basketballplatz), sollen vorgesehen werden. Bewegungs- und Begegnungsflächen für Jugendliche sollen geschaffen werden. Hierzu sind bereits in der Planungsphase konkrete Flächen auszuweisen. Begründung: Nach der UN-Kinderrechtskonvention und Art. 4c HGO sollen bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligt werden. Das gesamte Areal mit dem Günthersburgpark gehört zum zentralen Freizeit- und Erholungsbereich der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien im Nordend. Die vorstehenden Antragspunkte sind mit der Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 3, Frau Ulrike Grzimek, abgestimmt.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2017, OF 154/3
Betreff: Ernst-May-Viertel hier: Innovationsviertel Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung der Baufenster auf dem geplanten Neubaugebiet "Innovationsviertel" folgende Maßgaben zu berücksichtigen: Bei der Planung der neuen Grünflächen, hierzu zählt auch die Erweiterung des Günthersburgparks, Kinder und Jugendliche aus den angrenzenden Wohngebieten in geeigneter Weise zu beteiligen. Spielplätze und Spielflächen, auch für sportliche Aktivitäten größerer Kinder und Jugendlicher (z.B. Fußballplatz, Basketballplatz), sollen vorgesehen werden. Bewegungs- und Begegnungsflächen für Jugendliche sollen geschaffen werden. Hierzu sind bereits in der Planungsphase konkrete Flächen auszuweisen. Begründung: Nach der UN-Kinderrechtskonvention und Art. 4c HGO sollen bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligt werden. Das gesamte Areal mit dem Günthersburgpark gehört zum zentralen Freizeit- und Erholungsbereich der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien im Nordend. Die vorstehenden Antragspunkte sind mit der Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 3, Frau Ulrike Grzimek, abgestimmt.Beratung im Ortsbeirat: 3