Brandschutztüren in Altenwohnanlagen
Begründung
Altenwohnanlagen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ist dem Magistrat bekannt, ob es in Gängen von Altenwohnlagen öfter Brandschutztüren gibt, die von den älteren Bewohnerinnen und Bewohnern nur schwer geöffnet werden können? - Sieht er Möglichkeiten, hier (z.B. bei Gebäuden stadteigener Gesellschaften) Einfluss zu nehmen? Begründung: Bei einem Besuch einer Altenwohnanlage in der Löwengasse wurden Mitglieder des Ortsbeirats auf diese Problematik angesprochen. Personen mit Einschränkungen ihres Bewegungsapparates (alters- oder krankheitsbedingt) hätten ihre liebe Not, sich in den Gängen in den Obergeschossen zu bewegen, weil das Bedienen der Türen erheblichen Kraftaufwand erfordere. Vereinzelt wurde auch schon von Unfällen berichtet. Es sind sicher modernere Techniken bekannt (automatische Türöffner oder Türschließung nur bei Gefahr). Möglicherweise liegt es im Einflussbereich des Magistrats, auf die Gebäudebetreiber einzuwirken.