Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. wie viele Wohnungen seit 2021 jährlich fertiggestellt wurden und bezugsfertig waren, 2. wie viele Wohnungen sich aktuell im Bau befinden und wann diese bezugsfertig sein sollen, 3. für wie viele Wohnungen aktuell Baurecht besteht, aber noch nicht mit dem Bau begonnen wurde und was dagegen unternommen werden soll, 4. für wie viele Wohnungen der Magistrat noch Potenzial zur Realisierung anhand noch unbebauter Flächen sieht, 5. welche Maßnahmen geplant sind, um die Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 zu lindern.
Begründung
Zahlreiche Bürger haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Zahlreiche Unternehmen haben aufgrund dieser Problematik Schwierigkeiten, Personal zu finden. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zur Linderung des Wohnraummangels zu ergreifen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE