Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald
Begründung
Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Ämter anzuweisen. Folgende Möglichkeit zu prüfen: . Die schon im Rahmen der Bauvorbereiteten Maßnahmen Rieder- waldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald -Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald ) bis zum endgültigem Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder Gruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: . Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche ( circa 19.200 Quadratmeter ) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert bzw. verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürger genutzt werden.
Inhalt
Antrag vom 07.09.2012, OF 141/11
Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Ämter anzuweisen. Folgende Möglichkeit zu prüfen: . Die schon im Rahmen der Bauvorbereiteten Maßnahmen Rieder- waldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald -Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald ) bis zum endgültigem Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder Gruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: . Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche ( circa 19.200 Quadratmeter ) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert bzw. verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürger genutzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 11