Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald
Begründung
Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Ämter anzuweisen. Folgende Möglichkeit zu prüfen: . Die schon im Rahmen der Bauvorbereiteten Maßnahmen Rieder- waldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald -Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald ) bis zum endgültigem Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder Gruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: . Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche ( circa 19.200 Quadratmeter ) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert bzw. verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürger genutzt werden.