An den Drei Hohen hier: umfassende "Anlieger frei"-Regelung treffen
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, auch für den Teil der Straße "An den drei Hohen" südlich der Gundelandstraße eine Anlieger-frei-Regelung anordnen zu lassen.
Begründung
Die Straße "An den drei Hohen" eignet sich insgesamt nicht für Durchgangsverkehr.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
5
OBR 10
TO I, TOP 24
Anregung an den Magistrat OM 1006 2021 Die Vorlage OF 140/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird: "Zusätzlich ist das Verkehrszeichen ‚Sackgasse' von der Ecke Weilbrunnstraße/An den Drei Hohen (in Zielrichtung Gravensteiner-Platz) an die Ecke Weilbrunnstraße/Huswertstraße zu versetzen."
Zustimmung:
Alle