Erhaltung des Abenteuerspielplatzes und Schaffung von Flächen für Kinder und Jugendliche beim Ernst-May-Viertel
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
und Schaffung von Flächen für Kinder und Jugendliche beim Ernst-May-Viertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Interessen der Kinder bei der Planung des Ernst-May-Viertels auch im Nordend wie folgt intensiv zu berücksichtigen:
- Bei den Planungen sind die Kinder und Jugendlichen im Nordend direkt zu beteiligen. Im Planungsbereich befinden sich außerdem einige Kitas, die ebenfalls beteiligt werden müssen.
- Spielplätze und Spielflächen sind neu zu schaffen. Ebenso müssen Flächen für sportliche Aktivitäten von Kinder und Jugendlichen entstehen (wie beispielsweise ein Fußballplatz).
- Spielplätze und Spielflächen und für Kinder sind in den Planungen konkret auszuweisen, damit schon im frühen Planungsstadium die vorgesehene Lage und der Umfang beurteilt werden kann. Die Planungen hierzu sind gleichrangig mit den Planungen zur Bebauung zu berücksichtigen.
- Der Abenteuerspielplatz im Günthersburgpark muss erhalten bleiben. Als Einrichtung mit Alleinstellungmerkmal seit 1992 im Frankfurter Stadtgebiet gibt es keine Alternative. Begründung: Zu
- Nach Art. 4 c HGO sollen bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Die Kinder im Nordend sind in besonderer Weise von der Entwicklung des Gebiets betroffen. Der Günthersburgpark mit dem Abenteuerspielplatz gehört zum zentralen Freizeit- und Erholungsbereich der Kinder und Familien im Nordend. Zu
- Das Viertel hat schon heute einen großen Einzugsbereich. Mit den angedachten 4000 Wohnungen für 10.000 Menschen werden auch viele Familien mit Kindern die Grünflächen im künftigen Ernst-May-Viertel nutzen. Die Entwicklung des Gebiets bietet die Chance, Spiel und Freizeitflächen zu schaffen und vorhandene Grünflächen neu zu gestalten. Diese Chance soll im Interesse der Kinder genutzt werden. So könnte auch ein Fußballplatz entstehen. Für Nordendkinder ist es heute schwer, geeignete Flächen zur Ausübung verschiedener Sportarten zu finden. Zu
- Bisher sehen die bekannt gewordenen Planungen keine umfassende Planung die den Bereich des Ernst-May-Viertels vor. Insbesondere der Abenteuerspielplatz ist bisher in den Planungen nicht konkret verankert. Zu
- Die gewachsenen Spiel- und Kletterbereiche, aber auch Bäume und Pflanzen geben dem Abenteuerspielplatz seinen einmaligen Charakter. Für tausende von Kindern sind sie ein magischer Ort, in dem sie ihre Abenteuer erleben und ihre Kreativität ausleben können. Der Abenteuerspielplatz ist so auch zu einem Symbol für eine gelungene Kindheit in einer Großstadt geworden. Weitere wichtige Punkte wie z.B. der Erhalt genügender Frischluftzufuhr durch das Planungsgebiet auch in das Nordend sind Gegenstand vorgesehener gesonderter Anträge. Die vorstehenden Antragspunkte sind mit der Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 3, Frau Ulrike Grzimek, abgestimmt.
Inhalt
Antrag vom 19.05.2016, OF 14/3
Betreff: Erhaltung des Abenteuerspielplatzes und Schaffung von Flächen für Kinder und Jugendliche beim Ernst-May-Viertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Interessen der Kinder bei der Planung des Ernst-May-Viertels auch im Nordend wie folgt intensiv zu berücksichtigen:
- Bei den Planungen sind die Kinder und Jugendlichen im Nordend direkt zu beteiligen. Im Planungsbereich befinden sich außerdem einige Kitas, die ebenfalls beteiligt werden müssen.
- Spielplätze und Spielflächen sind neu zu schaffen. Ebenso müssen Flächen für sportliche Aktivitäten von Kinder und Jugendlichen entstehen (wie beispielsweise ein Fußballplatz).
- Spielplätze und Spielflächen und für Kinder sind in den Planungen konkret auszuweisen, damit schon im frühen Planungsstadium die vorgesehene Lage und der Umfang beurteilt werden kann. Die Planungen hierzu sind gleichrangig mit den Planungen zur Bebauung zu berücksichtigen.
- Der Abenteuerspielplatz im Günthersburgpark muss erhalten bleiben. Als Einrichtung mit Alleinstellungmerkmal seit 1992 im Frankfurter Stadtgebiet gibt es keine Alternative. Begründung: Zu
- Nach Art. 4 c HGO sollen bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Die Kinder im Nordend sind in besonderer Weise von der Entwicklung des Gebiets betroffen. Der Günthersburgpark mit dem Abenteuerspielplatz gehört zum zentralen Freizeit- und Erholungsbereich der Kinder und Familien im Nordend. Zu
- Das Viertel hat schon heute einen großen Einzugsbereich. Mit den angedachten 4000 Wohnungen für 10.000 Menschen werden auch viele Familien mit Kindern die Grünflächen im künftigen Ernst-May-Viertel nutzen. Die Entwicklung des Gebiets bietet die Chance, Spiel und Freizeitflächen zu schaffen und vorhandene Grünflächen neu zu gestalten. Diese Chance soll im Interesse der Kinder genutzt werden. So könnte auch ein Fußballplatz entstehen. Für Nordendkinder ist es heute schwer, geeignete Flächen zur Ausübung verschiedener Sportarten zu finden. Zu
- Bisher sehen die bekannt gewordenen Planungen keine umfassende Planung die den Bereich des Ernst-May-Viertels vor. Insbesondere der Abenteuerspielplatz ist bisher in den Planungen nicht konkret verankert. Zu
- Die gewachsenen Spiel- und Kletterbereiche, aber auch Bäume und Pflanzen geben dem Abenteuerspielplatz seinen einmaligen Charakter. Für tausende von Kindern sind sie ein magischer Ort, in dem sie ihre Abenteuer erleben und ihre Kreativität ausleben können. Der Abenteuerspielplatz ist so auch zu einem Symbol für eine gelungene Kindheit in einer Großstadt geworden. Weitere wichtige Punkte wie z.B. der Erhalt genügender Frischluftzufuhr durch das Planungsgebiet auch in das Nordend sind Gegenstand vorgesehener gesonderter Anträge. Die vorstehenden Antragspunkte sind mit der Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 3, Frau Ulrike Grzimek, abgestimmt.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
2
OBR 3
TO I, TOP 17
Die Vorlage OF 14/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
3
OBR 3
TO II, TOP 1
Die Vorlage OF 14/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
4
OBR 3
TO I, TOP 8
Die Vorlage OF 14/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
5
OBR 3
TO I, TOP 4
Die Vorlage OF 14/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
9
OBR 3
TO I, TOP 11
Die Vorlage OF 14/3 wurde zurückgezogen.