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Tagesmütter und -väter fair behandeln: Anerkennung und Steigerung der Attraktivität von Tageseltern

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und berichten, 1. unter welchen Voraussetzungen in Frankfurt langjährige Tageseltern mit entsprechender Erfahrung und Qualifikation die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach §25b Abs. 1 HKJGB durch das Stadtschulamt erhalten können; 2. ob die Tageseltern gemäß ihrer Stellung als Selbständige auch die unternehmerischen Freiheiten erhalten, - sich ihre Kunden selbstverantwortlich z.B. durch Zugriff auf das Kindernet ohne vorherige Beendigungsmeldung auswählen zu dürfen und - mit diesen Kunden Betreuungszeiten eigenverantwortlich unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen aushandeln zu können; 3. ob die derzeit geübte Praxis der Selbstauskunft der Eltern der zu betreuenden Kinder über deren Arbeitszeiten und Arbeitswege noch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vom 23.10.2018, BVerwG 5 C 15.17, im Einklang steht; 4. wie die jeweilige pauschale Kürzung des Entgelts von Tagesmüttern und -vätern bei der Betreuung eines vierten und fünften Kindes hergeleitet und begründet werden; 5. warum die Betreuung durch Tagesmütter und -väter jeweils zum 15. und 30. eines Monats beendet (gekündigt) werden kann, und sich die Kündigungsfrist nicht an den diesbezüglichen Regelungen von Kita Frankfurt orientiert; 6. ob es in Frankfurt eine Satzung zur Betreuung in Tagesfamilien sinnvoll ist, um Fördergelder von Bund und Land für diese Betreuungsform (z. B. BEP-Gelder) abrufen zu können.

Begründung

"Leistungen der Tagesfamilien sichtbar machen" ist eine Kampagne des Stadtschul-amtes, mit der die Tagesfamilien als passgenaue Ergänzung in der Kinderbetreuung bekannter gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Angebot an Tagesfamilien deutlich auszuweiten, um die Betreuungssituation speziell im U3-Bereich in der Stadt insgesamt auszuweiten. Aktuell entsteht aber der Eindruck, dass Tagesmütter und -väter seitens der Stadt Frankfurt nicht fair behandelt werden, sondern lediglich als "Lückenstopfer" für das ansonsten bevorzugt behandelte Betreuungssystem von Kita Frankfurt angesehen werden. Die Tageseltern sind selbständig tätig und unterliegen damit einem unternehmerischen Risiko. Um gegenüber Krippen oder Kindertagesstätten bestehen zu können, dürfen Tageseltern gegenüber diesen Einrichtungen nicht benachteiligt werden, sondern eine Gleichbehandlung der verschiedenen Betreuungsangebote muss das Ziel sein. Dies gilt gerade mit Blick auf die Wahlfreiheit der Eltern, für ihre Kinder die passende Betreuung zu finden. Folgende Maßnahmen würden die Tätigkeit der Tageseltern erleichtern, passgenaue Angebote für die Eltern ermöglichen, Bürokratie abbauen und damit eine Gleichbehandlung gewährleisten: Anerkennung der Tageseltern als pädagogische Fachkraft nach § 25b, Abs. 1 HKJGB, das Aushandeln von Betreuungszeiten unabhängig von vordefinierten Stundenpaketen, Freischaltung eines Betreuungsplatzes im Kindernet ohne vorherige Beendigungsmeldung, Entfall einer schriftlichen Selbstauskunft der Eltern über Arbeitszeiten und Arbeitswege. Eine Satzung zur Kinderbetreuung in Tagesfamilien, wie in anderen Städten üblich, könnte für mehr Transparenz sorgen und den Eltern die notwendige Klarheit über die Bedingungen und Regeln einer solchen Betreuung geben und auch die mit den Aufgaben der Kinderbetreuung befassten Fachgremien unterstützen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 43
OBR 6
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6796 2020 1. Die Vorlage OF 1395/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1397/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1397/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle