Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. an Wochenenden regelmäßig vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d.h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahren ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur ca. 1 km oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark. das Erwachsene gerne nutzen können.
Begründung
In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden. Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Durch die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von 6-9jährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher wurde so vertrieben und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen "Am Römerhof" und "Zum Rebstockbad" befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele frei gegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", z.T. eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum.