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Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Muckermann-Straße und in der Kollwitzstraße zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und dem Friedhofseingang eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage, der Fußgängerüberweg sowie die Straßenmarkierungen sollen erhalten bleiben. Begründung: Im Nahbereich des neuen Gymnasiums sollte zum Schutz der Schüler die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da das Gymnasium sich nicht in einer Wohnsiedlung und somit auch nicht in einer Tempo-30-Zone befindet, sollte, wie in Frankfurt vor Schulen und Kitas üblich, verfahren werden.

Inhalt

Antrag vom 02.03.2017, OF 135/7

Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Muckermann-Straße und in der Kollwitzstraße zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und dem Friedhofseingang eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage, der Fußgängerüberweg sowie die Straßenmarkierungen sollen erhalten bleiben. Begründung: Im Nahbereich des neuen Gymnasiums sollte zum Schutz der Schüler die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da das Gymnasium sich nicht in einer Wohnsiedlung und somit auch nicht in einer Tempo-30-Zone befindet, sollte, wie in Frankfurt vor Schulen und Kitas üblich, verfahren werden.Hauptvorlage: Antrag vom 14.02.2017, OF 124/7 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 10
OBR 7
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage OF 124/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 7
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1412 2017 1. Die Vorlage OF 124/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils der Begriff "Zone" aus dem Betreff und Tenor gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 135/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 124/7 für erledigt erklärt.
Zustimmung:
Alle