Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße
Begründung
km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Muckermann-Straße und in der Kollwitzstraße zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und dem Friedhofseingang eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage, der Fußgängerüberweg sowie die Straßenmarkierungen sollen erhalten bleiben. Begründung: Im Nahbereich des neuen Gymnasiums sollte zum Schutz der Schüler die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da das Gymnasium sich nicht in einer Wohnsiedlung und somit auch nicht in einer Tempo-30-Zone befindet, sollte, wie in Frankfurt vor Schulen und Kitas üblich, verfahren werden.
Inhalt
Antrag vom 02.03.2017, OF 135/7
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Muckermann-Straße und der Kollwitzstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Muckermann-Straße und in der Kollwitzstraße zwischen der Ludwig-Landmann-Straße und dem Friedhofseingang eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird. Die vorhandene Lichtzeichenanlage, der Fußgängerüberweg sowie die Straßenmarkierungen sollen erhalten bleiben. Begründung: Im Nahbereich des neuen Gymnasiums sollte zum Schutz der Schüler die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da das Gymnasium sich nicht in einer Wohnsiedlung und somit auch nicht in einer Tempo-30-Zone befindet, sollte, wie in Frankfurt vor Schulen und Kitas üblich, verfahren werden.Hauptvorlage: Antrag vom 14.02.2017, OF 124/7 Beratung im Ortsbeirat: 7