Einrichtung von Tempo 30 Zonen in der Muckermann-Straße,sowie in der Kollwitzstraße
Begründung
der Muckermann-Straße,sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, - die komplette Muckermann-Straße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße in Tempo 30 Zonen umzuwandeln (siehe Abbildung) - die Kollwitzstraße ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu der schon bestehenden Tempo-30-Zone, als Tempo-30-Zone zu erweitern (siehe Abbildung). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße ist das Gymnasium Nord und wird als direkten Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weitern liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Nord und den Grundschülern der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrer*innen gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB)
Inhalt
Antrag vom 14.02.2017, OF 124/7
Betreff: Einrichtung von Tempo 30 Zonen in der Muckermann-Straße,sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, - die komplette Muckermann-Straße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße in Tempo 30 Zonen umzuwandeln (siehe Abbildung) - die Kollwitzstraße ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu der schon bestehenden Tempo-30-Zone, als Tempo-30-Zone zu erweitern (siehe Abbildung). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße ist das Gymnasium Nord und wird als direkten Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weitern liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Nord und den Grundschülern der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrer*innen gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 02.03.2017, OF 135/7 Beratung im Ortsbeirat: 7