Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass auf Frankfurter Friedhöfen, insbesondere jene im Ortsbezirk 5, die zunehmend freiwerdenden Flächen, die nicht mehr für Bestattungen benötigt werden und damit als Wildblumenwiesen ausgewiesen sind, mit besserem, vielfältigerem und über mehrere Monate blühendem Saatgut zu bepflanzen.
Begründung
Auf Friedhöfen ist die Akzeptanz der Wildblumenwiesen gering. Wie schon in der B 414 beschrieben, wünschen die Besucherinnen und Besucher ein gepflegtes Erscheinungsbild. Wildblumenwiesen wie man sie bisher kennt, ähneln eher einem ungepflegtem Gestrüpp als das was ihr Name verspricht. Daher sollte das Saatgut so ausgelegt sein, dass auch sichtbar mehr Wildblumen, die über mehrere Monate blühen, das Gestrüpp dominieren. Dies würde auch den auf Friedhöfen ansässigen Bienen zugutekommen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme