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Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.

Vorlagentyp: OF CDU SPD FDP

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kleingartenanlage 1+2 des KGV Mainwasen e.V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan ggfs. als Ergänzung hierzu als Dauerkleingärten zu sichern.

Begründung

Die Kleingärten des KGV Mainwasen e.V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältigster Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Bewohnern ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die manchmal sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Speziell der KGV Mainwasen e.V. ist durch seine vielseitigen Aktivitäten und nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die unsinnige Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist nunmehr durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren bzw. deren entsprechende Ergänzung zu beenden.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 37
OBR 5
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6710 2025 Die Vorlage OF 1355/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle