Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
- der Magistrat wird gebeten, die Installation von Photovoltaik-Modulen auch in den Gebieten im Frankfurter Westen mit Erhaltungssatzungen zu gestatten, außer wenn gravierende Belange des Denkmalschutzes an besonderen Einzelgebäuden dem entgegen stehen. Ein allgemeines Verbot von PV-Modulen an Balkonen oder auf Dächern nur unter Verweis auf eine Erhaltungssatzung ist abzulehnen. Vielleicht kann die Überlegung hilfreich sein, dass Balkon-Module ebenso schnell und ohne großen Aufwand installiert wie wieder abgebaut werden können. Sie stellen also keine bauliche Veränderung des Gebäudes im eigentlichen Sinne dar.
- Der Magistrat möge darlegen, ob die Erhaltungssatzungen im Frankfurter Westen grundsätzlich die energetische Sanierung von Häusern in Gebieten mit Erhaltungssatzungen blockieren.
Begründung
Ein Balkonmodul hat eine Größe von ca. 1m mal 1,6m. In vielen Fällen passt das genau an das Geländer eines Balkons. Das Modul muss natürlich windsicher und stabil befestigt werden, aber die Installation ist in wenigen Stunden ausgeführt und ebenso schnell lässt sich das Modul auch wieder entfernen. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch kann durch ein Modul ca. 10 bis 15% seines Stromverbrauchs selbst erzeugen. Entsprechend sinkt die Stromrechnung und entsprechend ist der Beitrag zum Klimaschutz als zwar nicht gigantisch, aber in der Summe vieler Haushalte durchaus relevant einzuschätzen. Der Sinn von Erhaltungssatzungen ist mit Sicherheit nicht, PV-Anlagen an Balkonen oder Dächern zu verhindern. Hier sollte der Magistrat für rechtliche Klarheit sorgen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.