Aufstellen von Fahrradbügeln
Begründung
Der Ortbeirat 5 bittet den Magistrat, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: - Darmstädter Landstraße Nr. 4, nachdem die Parkbuchten aufhören - Gutzkowstraße 24/Ecke Stegstraße, im Bereich der markierten Fläche - Laubestraße, jeweils vor den Hausnummern 27, 33, 37, 39 - Schifferstraße gegenüber der Hausnummer 66, nachdem die Parkplätze aufhören - Auf der Verkehrsinsel auf der Elisabethenstraße auf der Höhe der Hausnummer 47, im Bereich der Kreuzung Brückenstraße - Laubestraße 39/Ecke Schwanthalerstraße - Textorstraße 62, nachdem die Parkplätze aufhören - Stegstraße, jeweils vor den Hausnummern 52, 56, 60, 64. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Fahrräder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln kann hier entgegengewirkt und mögliche Störungen verhindert werden.