Lärmbelästigung durch die Trinkhalle in der Teplitz-Schönauer-Straße Nr. 26 - 28
Begründung
in der Teplitz-Schönauer-Straße Nr. 26 - 28 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welche Weise die Lärmbelästigungen, die von den Besuchern der Trinkhalle in der Teplitz-Schönauer-Straße 26 - 28, insbesondere nach 22.00 Uhr, ausgehen unterbunden werden können. Wir bitten, auch zu prüfen, ob die die dort aufgestellten Tische und Bänke abgeräumt werden sollten, um die Ruhestörungen nach 22.00 Uhr zu vermeiden. Begründung: Anwohner beklagen sich immer wieder über Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, insbesondere nach 22.00 Uhr, die von Besuchern, der seit kurzem eröffneten Trinkhalle ausgehen. Diese hat in der Regel bis 23.00 geöffnet. Die Tische und Bänke bleiben allerdings stehen und locken dadurch auch nach Schließung der Trinkhalle zum Verweilen ein, was mit einer erhöhten Lärmbelästigung, teilweise bis in die frühen Morgenstunden einher geht.