Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
Begründung
Bahnhof Nied in östlicher Richtung Vorgang: V 1426/15 OBR 6; ST 1609/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die aufgrund der Stellungnahme ST 1609 durchgeführte Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der Oeserstraße so zu verlängern, dass diese bereits westlich des Nieder Bahnhofes in Höhe des Einmündungsbereiches der Lotzstraße in die Oeserstraße beginnt. Begründung: Die Markierung des Schutzstreifens trägt zur Sicherheit der Radfahrer bei, welche die Fahrbahn der Schienenunterführung am Bahnhof Nied nutzen. Weiterhin trägt die Markierung dazu bei, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit eher eingehalten werden wird. Zudem kann eine Entlastung des Gehweges, der auch für Radfahrer in Schritttempo in östliche Richtung zugelassen ist, erreicht werden. Kindern und unsicheren Radfahrern sollte diese Variante dennoch erhalten bleiben.