Meine Nachbarschaft: Lotzstraße
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Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7289 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 01.09.2025 Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm 1. Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des Pkw-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstraße optimiert wird. Diese Anregung betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist in der Straße Auf dem Gleichen zwischen den Hausnummern 21 bis 37 das Verkehrszeichen (VZ) 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (VZ 220-20) steht aktuell vor der Hausnummer 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (VZ 220-10). Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht. Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße Auf dem Gleichen, um auf die Birminghamstraße zu kommen. Das 16. Polizeirevier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige Pkw-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstraße aufgestellt. Der Pkw-Verkehr aus der Straße Im Sechholder kommend wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27 bis 37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. 2. Der Magistrat wird gebeten, während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59 auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße Auf dem Gleichen in Fahrtrichtung Birminghamstraße ein Einfahrtverbotsschild anzubringen. 3. Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Aufhebung des Einfahrtsverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung der Birminghamstraße durchzusetzen. Begründung: Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung des Einfahrtsverbots in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung des Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für Pkw, die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. der Buslinie 59. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7290 entstanden aus Vorlage: OF 1288/6 vom 02.09.2025 Betreff: Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Coventrystraße/Auf dem Gleichen die bestehende Beschilderung (Linksabbiegegebot und Einbahnstraßenregelung) konsequent durch Kontrollen durchzusetzen; 2. an der Kreuzung Im Sechholder/Coventrystraße (Hausnummer 27) zu prüfen, ob eine Aufhebung des derzeit bestehenden Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße möglich und verkehrlich verträglich ist. Begründung: Die Straße Auf dem Gleichen ist derzeit als Einbahnstraße zwischen Birminghamstraße und Oeserstraße ausgewiesen. Dennoch biegen einzelne Autofahrer von der Coventrystraße verbotenerweise nach rechts in die Einbahnstraße ab, um den Bahnübergang zu umgehen. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen. An dieser Stelle ist eine konsequente Kontrolle durch die Polizei erforderlich, um die geltende Beschilderung durchzusetzen. Für die Coventrystraße (Hausnummer 27) sollte geprüft werden, ob eine Aufhebung des Einfahrtsverbots - wie sie vor einiger Zeit bereits bestanden hat - praktikabel ist. Dadurch könnte der Verkehr verkürzt zur Birminghamstraße geführt und das Quartier entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Einrichtung einer Hundewiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7102 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nied: Einrichtung einer Hundewiese Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche im Bereich der Luthmerstraße 28a (Flurstück 1925/5) als eingezäunte Hundewiese eingerichtet werden könnte. Begründung: Auch in Nied gibt es viele Besitzer von Hunden, die sich eine Fläche wünschen, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können. Die im Bild bezeichnete Fläche gehört der Stadt Frankfurt. Es soll geprüft werden, ob diese Fläche als Hundewiese eingerichtet werden kann. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1502
Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1212/6 vom 04.05.2025 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Vorgang: B 203/22; OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23 Der Magistrat berichtete in seinem Bericht vom 06.05.2022, B 203, dass die Haltestelle des Bücherbusses in der Dürkheimer Straße aus verkehrstechnischen Gründen dauerhaft entfällt. Die Anregung OM 2360 aus 2022 hob die Möglichkeit hervor, den Platz in der Dürkheimer Straße 1 bis 5 (auf Höhe der Feuer- und Rettungswache 3) analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. In der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 639, wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Einer Pressenotiz war nun zu entnehmen, dass mit der zugesagten Wiedereinrichtung frühestens 2026 zu rechnen ist. Aktuell besteht weiterhin ein Personal mangel und es fehlt ein zweiter Bus. Personalmangel und die Buskapazität dienten schon Ende 2022 als Argument, die Retablierung nicht durchführen zu können. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied-Süd, wo sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Aktuell gibt es im Stadtteil Nied zwei Haltestellen für den Bücherbus (die Fahrbibliothek). In der Regel werden die Haltestellen in der Werner-Bockelmann-Straße und in der Oeserstraße jeweils zwei Mal pro Monat angefahren. Die aktuellen Aushänge der Termine an den Haltestellen gehen bis Ende 2025. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Turnus ab Januar 2026 wieder auf folgende drei Standorte ausgeweitet werden kann, um das Angebot des Bücherbusses gleichmäßig über den Stadtteil zu verteilen: - Haltestelle 1: Oeserstraße; - Haltestelle 2: Werner-Bockelmann-Straße; - Haltestelle 3: Dürkheimer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1430
Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375
Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6812 entstanden aus Vorlage: OF 1193/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken in der Mainzer Landstraße zwischen Hausnummer 764 und der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle verhindert werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1136
Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63
Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5649 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 10.06.2024 Betreff: Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Therese-Herger-Anlage (oder an alternativen Standorten) in Nied Tafeln mit einer Beschreibung sowie mit historischen Abbildungen zu errichten, auf denen an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk in Nied erinnert und darüber informiert wird. Die Planung und Ausarbeitung für die Erinnerungstafeln (oder Alternativen hierzu) sollte mindestens gemeinsam mit dem Heimat- und Geschichtsverein Nied und dem Nieder Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt", gern auch mit weiteren interessierten Nieder Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern, durchgeführt werden. Begründung: In den Jahren 1918 bis 1967 befand sich im Bereich der Oeserstraße, des Ferdinand-Scholling-Rings, der Bahngleise und dem Niedwald ein Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk. In diesem wurden Dampflokomotiven wieder instand gesetzt. Nach der Schließung des Werkes 1967 stand es zunächst etliche Jahre leer, bis das Areal von einem Bauunternehmer (Firma Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG) gekauft wurde, der es mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern bebaute, und so eine neue Siedlung in Nied entstand, die heutige sogenannte Büchersiedlung. Auch wenn die gegenüberliegende Eisenbahnersiedlung, welche zur Unterbringung der Fabrikarbeiter entstand, eine Erinnerung an das Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk ist, erinnert in der Büchersiedlung nichts mehr daran, dass dort ein halbes Jahrhundert lang Dampflokomotiven ausgebessert und repariert worden sind. Viele Bewohner dieser Siedlung wissen nichts von der Geschichte des Areals. Das ist eigentlich sehr schade. Durch beispielsweise aufgestellte Tafeln, auf denen die Geschichte des ehemaligen Werkes beschrieben und mit alten Bildern dargestellt wird, würde diese Geschichtslücke gefüllt werden. Der Heimat- und Geschichtsverein Nied würde eine diesbezügliche Initiative sehr begrüßen und an der Erstellung von Texten mitarbeiten sowie Fotos zur Verfügung stellen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1717
Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der Oeserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 26.03.2024 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße mit Wartehäuschen auszustatten. Die Haltestellen werden insbesondere von Schüler*innen genutzt. Momentan sind die Nutzer*innen den Wetterverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5354 entstanden aus Vorlage: OF 993/6 vom 25.03.2024 Betreff: Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen Nach starkem Regen bildet sich in der Oeserstraße in Nied gegenüber dem Schrankenwärterhäuschen bei Regen immer eine riesige Pfütze auf der Straße. Ganz in der Nähe ist wohl ein Ablaufschacht vorhanden, aber aufgrund des fehlenden Gefälles fließt das Wasser nicht bis dorthin, sondern bleibt auf der Straße stehen. Fahren Autofahrer durch diese Pfütze, werden Passanten und Schulkinder auf dem Gehweg vollständig nassgespritzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Bildung dieser riesigen Pfütze bei Regen zu verhindern und ein Ablaufen des Regenwassers in den Ablaufschacht zu ermöglichen. Begründung: Nach starkem Regen fließt das Regenwasser nicht ab, sondern bildet eine große Pfütze. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3
Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 892/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1140, zugesicherte "Absicherung mittels Baumstämmen" durchzuführen, um das Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied auf der südlichen Seite der Oeserstraße Richtung H4 Hotel zu unterbinden. Auch sollte der Magistrat mitteilen, wann er die Maßnahme umsetzen wird. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1140 hatte der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates entsprochen. Leider wurde die Anregung immer noch nicht umgesetzt. Auch wurde nicht mitgeteilt, wann sie umgesetzt werden soll. Aktuell parken immer noch Lkws am Nieder Ortsausgang, wodurch der Waldboden durch das Gewicht der Lkws weiter eingedrückt und beschädigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 403 Aktenzeichen: 32-1
Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4556 entstanden aus Vorlage: OF 852/6 vom 25.09.2023 Betreff: Nied: Geschwindigkeitsanzeigen vor der Niddaschule in der Oeserstraße errichten D er Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße vor der Niddaschule beidseitig Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten. Begründung: Vor der Niddaschule in der Oeserstraße dürfen Fahrzeuge nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h fahren. Eltern beobachten permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen, wodurch Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule gefährdet werden. Ein Vorschlag aus dem Elternbeirat war, Geschwindigkeitsanzeigen zu errichten, wodurch auf die Gefahrenstelle deutlicher aufmerksam gemacht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 24 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 828/6 vom 27.08.2023 Betreff: Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringen Vorgang: OM 1558/22 OBR 6; ST 1175/22 Der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1175, nun endlich das Zuparken des Nebeneingangs der Dreifaltigkeitskirche in Nied (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124 f) zu verhindern und wie zugesichert eine Sperrfläche zu markieren und einen Poller zu setzen. Begründung: Der Nebeneingang zur Dreifaltigkeitskirche wird trotz des Parkverbots regelmäßig zugeparkt. An Werktagen, an denen die Kirche geöffnet ist, ist der Nebeneingang der einzige Zugang zur Kirche. Die Maßnahmen zur Verhinderung von Falschparken wurden vom Magistrat vor über einem Jahr genehmigt und die Ausführung für das dritte Quartal 2022 angegeben. Trotz mehrmaliger Nachfrage beim zuständigen Vertreter des ASE bei mehreren Ortsbeiratssitzungen und Nachfragen beim ASE selbst, ist bisher nichts geschehen. Die katholische Kirchengemeinde hat hingegen weiterhin mit Falschparkern zu kämpfen, die den Zugang regelmäßig zuparken. Da die Maßnahme schon lange genehmigt worden ist, sollte deren Realisierung doch nun zeitnah möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 850/6 vom 11.09.2023 Betreff: Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke zeitnah durchführen Der Magistrat wird gebeten, in Griesheim zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Sperrung der Omegabrücke durchzuführen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Zeitplanung und Konsequenzen der Sperrung und des voraussichtlichen Abrisses der Brücke informiert werden. Dabei sollen insbesondere auch die nachfolgenden Fragen geklärt werden: 1. Welche (baulichen) Ursachen haben zur Sperrung geführt? 2. Wie lange wird die Sperrung voraussichtlich dauern? 3. Wann und wie erfolgen der Abriss der Bücke und der Wiederaufbau? 4. Wie erfolgt während der Sperrung die Anbindung der S-Bahn-H altestelle "Griesheim-Bahnhof" an den ÖPNV bzw. welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Menschen in Griesheim in Richtung des Frankfurter Hauptbahnhofs und in Richtung Höchst an den ÖPNV angebunden sind (bspw. Schienenersatzverkehr)? 5. Welche Konzepte gibt es für die Umleitung des Individualverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger mit und ohne Einschränkungen)? 6. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die dringend notwendige Sanierung des Bahnhofs "Griesheim", die bereits oft verschoben wurde? 7. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bahnübergang an der Oeserstraße in Nied auf die Schließzeiten aufgrund der umgeleiteten Züge ebenso wie auf die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs? Begründung: Aus Sicherheitsgründen wurde am Freitag, 8. September, die Omegabrücke in Griesheim mit sofortiger Wirkung gesperrt. Diese Sperrung hat viele Menschen in Griesheim eiskalt erwischt. Inzwischen ist bekannt, dass die Brücke in einem Notverfahren abgerissen werden muss, um überhaupt den Schienenverkehr aufrechterhalten zu können. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Frankfurt aufgrund aufgetretener Schäden eine verkehrliche Begrenzung bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen veranlasst. Weitere Untersuchungen wurden angesetzt, um die Ursachen des Schadensbildes zu ermitteln. Die nun vorliegenden neuen Messergebnisse haben ernsthafte Zweifel an der weiteren Standfestigkeit des Bauwerks ergeben und machen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten eine Sperrung und letztendlich den Abriss notwendig. Durch die Sperrung und den geplanten Abriss der Brücke ergeben sich zum Teil erhebliche Auswirkungen für den Straßen-, Rad-, Fußgänger- und den Schienenverkehr, insbesondere für die beiden S-Bahn-Linien. Es ist daher notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zeitnah über die Dauer und Auswirkungen der überraschenden Sperrung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.11.2023, OF 878/6 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2376 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 Aktenzeichen: 66-6
Nied: Probleme mit verschmutzem Wasser in der Lotzstraße beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4176 entstanden aus Vorlage: OF 800/6 vom 13.06.2023 Betreff: Nied: Probleme mit verschmutzem Wasser in der Lotzstraße beheben Vor dem Hintergrund, dass in einer Wohnanlage in der Lotzstraße im Stadtteil Nied bereits seit fünf Jahren eine schnelle Verschmutzung des Filters der Entkalkungsanlage beobachtet wird, wird der Magistrat gebeten, den Grund für die Verschmutzung zu ermitteln bzw. entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, um der Verschmutzung entgegenzuwirken und die Qualität des Leitungswassers auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung sicherzustellen. Der Magistrat wird um eine fristgerechte Stellungnahme gebeten. Begründung: Im Jahr 2018 wurden in einer Wohnanlage in der Lotzstraße im Stadtteil Nied wegen starker Verkalkung der Trinkwasseranlage eine Entkalkungsanlage und im Zuge dieser Arbeiten auch ein neuer Hauptwasserfilter installiert. Seitdem wird eine extrem schnelle Verschmutzung des Filters beobachtet - schon nach einem Wasserdurchsatz von zehn Kubikmetern in etwa vier Wochen sei der Filter schwarzbraun. Der Grund konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Bewohner befürchten allerdings aufgrund der Verschmutzung eine Gefährdung der Gesundheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 835 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50
Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt „NiedOst“
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 772/6 Betreff: Nied: Auskunftsersuchen zur Terminplanung Haltepunkt "Nied-Ost" Vorgang: V1913/21 OBR 6; ST 1085/21 Nach Auskunft der Stellungnahme ST 1085/21 ist die Inbetriebnahme des Haltepunkts Nied Ost erst mit der Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße möglich. Hiervon ausgehend leitet sich die Sinnhaftigkeit einer integrierten Planfeststellung, Planung und Bau der beiden Projekte ab, um Synergien zu nutzen, vor allem aber Verzögerungen für den Haltepunkt zu vermeiden. Die genannte Stellungnahme skizziert die Termine der Leistungsphasen, ist aber derweil bereits wieder zwei Jahre alt. Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf die beiden Fragen, ob dieser Zeitplan noch Gültigkeit hat und ob die integrierte Planung sichergestellt ist. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen zum Haltepunkt Nied Ost, bezugnehmend auf ST 1085/22 zu erteilen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2021, V 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2023 Die Vorlage OF 772/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2
Nied: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 02.01.2023 Betreff: Nied: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied in der Oeserstraße Richtung H4-Hotel direkt am Waldrand durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Seit Monaten parken am Ortsausgang von Nied in der Oeserstraße Richtung H4-Hotel zwei Lkws. Dort ist Parken nicht erlaubt. Durch ihr Gewicht wurde der Waldboden schon tief eingedrückt und ein Schild beschädigt. Zudem versperren sie teilweise die Sicht der Autofahrer, die vom angrenzenden Lidl-Parkplatz auf die Oeserstraße abbiegen. Durch geeignete Mittel wie zum Beispiel Baumstämme, Findlinge oder verstärktes Kontrollieren sollte das Parken verhindert werden. In der Regel parkt noch ein zweiter Lkw vor dem Lkw auf dem Foto. Die Schäden am Boden sind deutlich zu erkennen (Fotos: Tobias Fechler). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Antrag vom 07.11.2023, OF 892/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4781 Antrag vom 18.02.2024, OF 946/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-3
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Nied: Lücken im Krötenzaun schließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2375 entstanden aus Vorlage: OF 528/6 vom 27.06.2022 Betreff: Nied: Lücken im Krötenzaun schließen Vorgang: OM 2353/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Niedwald südlich der Oeserstraße (siehe Foto) während der Krötenwanderungszeit (circa Februar bis April) zwei der drei Wege zur Aufstellung von Krötenzäunen gesperrt werden können. Begründung: Jedes Jahr stellen freiwillige Helfer südlich der Oeserstraße Krötenzäune auf, um die Erdkröten, die sich in diesem Bereich zur Überquerung der Oeserstraße aufmachen, vor dem Straßentod zu bewahren. Der Zaun stellt an sich schon einen sehr guten Schutz dar, der durch die Kröten praktisch nicht überwunden werden kann. Allerdings ist er nicht durchgängig geschlossen. In dem betreffenden Bereich gibt es drei Wege, die zur Oeserstraße führen und durch die der Zaun unterbrochen ist. Durch diese Lücken können Kröten hindurchschlüpfen und auf die Oeserstraße gelangen (circa 2,5 Prozent des Zauns sind nicht geschlossen), auf welcher sie fast keine Überlebenschance haben. Durch Sperrung von zwei der drei Wege könnte die bestehende Lücke deutlich verkleinert werden. Ein Weg sollte für Radfahrer und Fußgänger offenbleiben, damit diese von der Oeserstraße in den Wald und umgekehrt gelangen können. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1970 Aktenzeichen: 67 0
Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 entstanden aus Vorlage: OF 493/6 vom 02.06.2022 Betreff: Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald Vorgang: OM 2375/22 OBR 6 Der Nieder Auenwald ist einer der wichtigsten Lebensräume der Erdkröte im Frankfurter Stadtgebiet. Sowohl Erdkröte als auch Bergmolch werden Jahr für Jahr durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit aufwendigen Arbeitseinsätzen vor dem Tod gerettet. Beide Amphibien haben den Schutzstatus "besonders geschützt". Die Qualität des Lebensraums beider Amphibienarten wird durch die Oeserstraße, die den Niedwald durchschneidet, stark reduziert. Die Oeserstraße ist insbesondere eine Barriere im Zuge der Wanderung der Erdkröte zu deren Laichgewässern (Alt-Arme der Nidda). Dem Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (vom 20. Mai 2021) folgend, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Erdkröte und Bergmolch umzusetzen: 1. Im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. April eines Kalenderjahres ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Oeserstraße in Höhe der Hausnummern 155 bis 180 einzurichten; 2. ergänzend dazu ist die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 101-24 "Amphibienwanderung" mit ergänzender Beschilderung der Temporeduzierung und dem Hinweisschild "Krötenwanderung - Helferinnen und Helfer im Einsatz" anzubringen; 3. Erstellung eines Konzepts inklusive Ermittlung der Kosten und Bericht an den Ortsbeirat zum Bau notwendiger Amphibiendurchlässe (umgangssprachlich auch Krötentunnel) zum ganzjährigen Schutz und dessen Umsetzung. Begründung: Die Anregung dient der Erhaltung, Förderung und Verbesserung der heimischen Biodiversität im Stadtteil Nied mit Bedeutung über den Stadtteil hinaus. Die in der Anregung festgehaltenen Maßnahmen ergänzen und unterstützen das Engagement vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer des BUND für den Artenschutz von Erdkröte und Bergmolch. Die saisonal begrenzte Geschwindigkeitsreduzierung dient der oft unterschätzten Gefahr für Amphibien, die durch den Strömungsdruck der Fahrzeuge entsteht. Bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h werden Amphibien getötet, die am Straßenrand sitzen. Der Strömungsdruck von Fahrzeugen bringt ihre inneren Organe zum Platzen und führt somit zu einem qualvollen Tod. Die Geschwindigkeitsreduzierung dient gleichzeitig dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. Überfahrene Tiere stellen eine große Sturzgefahr dar. Bei Fahrzeugen und Fahrrädern könnte es durch nicht kontrollierbare Ausweichmanöver zu Unfällen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2375 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2503 Aktenzeichen: 67 0
Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Rad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Rad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150 Metern wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Rad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Rad auf der Straße ist nach den Regeln der StVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute zehn Zentimeter hoch, sodass man mit dem Rad nicht einfach hochfahren kann, sondern absteigen muss, das Rad den Bordstein hochheben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad- und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Rad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos belegen die Problematik sehr anschaulich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Rad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Rad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Rad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hochheben würden, wären schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße: Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. (Bild: Thomas Schlimme) Nach circa 150 Metern dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Rad auf den Gehweg heben - eine gefährliche Aktion. (Bild: Thomas Schlimme) Der Bordstein hat eine Höhe von zehn bis elf Zentimetern. Einfach hochfahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Rad nicht einfach auf der Straße weiterfahren darf. (Bild: Thomas Schlimme) Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Rad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. (Bild: Thomas Schlimme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verlängerung der Straßenbahnlinie 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 438/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Umsetzung zu prüfen und hierüber zu berichten: 1. direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 749/751 der Mainzer Landstraße; 2. beidseitige Kappung der Durchfahrt zwischen (kleiner) Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sauerstraße und Luthmerstraße zur Gewinnung von mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende; 3. Zusammenlegung der beiden Straßenbahnhaltestellen "Luthmerstraße" auf eine Höhe; 4. Einrichtung einer Bike-and-ride-Station (siehe Foto) in Verbindung mit den Straßenbahnhaltestellen; 5. Versetzung der Ampelanlage im Gesamtkontext der Maßnahmen. Begründung: Seit Ende der 1980er-Jahre hat die Luthmerstraße keine direkte Anbindung mehr an die Oeserstraße und die Mainzer Landstraße. Aufgrund dieses Sachverhalts gibt es seit Jahrzehnten einen Schleichverkehr aus verschiedenen Richtungen, um zum Saalbau Nied in der Heinrich-Stahl-Straße oder zur ortsansässigen Apotheke zu kommen. Der alte Ortskern des Stadtteils würde durch die direkte Anbindung im Verkehrsaufkommen entlastet werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen würde gleichzeitig eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im alten Ortskern sowie eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und den ÖPNV einhergehen. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Quelle: https://www.ziegler-metall.de/fahrradueberdachung-tucana-1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1984 entstanden aus Vorlage: OF 437/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt Vorgang: OM 5038/19 OBR 6; ST 2099/19 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt das Überfahren der durchgezogenen Mittellinie durch die Anbringung von Leitschwellen zu verhindern. In der Vergangenheit waren dort schon einmal Leitschwellen angebracht, die dann aber leider wieder entfernt wurden. Die Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2099, kommt einer Kapitulation vor denjenigen gleich, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Jeden Tag werden die an der Haltestelle "Neumarkt" haltende Busse der Linie 59 trotz durchgezogener Mittellinie regelwidrig überholt. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Verkehrssituation wird dabei auch regelmäßig die auf Rot stehende Ampel überfahren. Die Ampelanlage ist Teil des Schulwegs zur Friedrich-List-Schule oder zum KiZ 138. Die Fahrbahntrennung dient neben der allgemeinen Verkehrssicherung damit auch der Sicherung des Schulwegs und zum KiZ 138. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5038 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1841 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0
Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1559 entstanden aus Vorlage: OF 344/6 vom 24.01.2022 Betreff: Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied Ende letzten Jahres wurde die Bahnschrankenanlage am Bahnübergang Nied als Folge des schweren Unfalls vom 07.05.2020 erneuert und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht. Leider gibt es trotz der Erneuerung noch immer keine sichere Überquerungsmöglichkeit der Oeserstraße im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. (ehemals SG Nied). Insbesondere Kinder und Jugendliche, die zum oder vom Training beim Sportverein die Oeserstraße überqueren müssen, sind hier beim Wechseln der Straßenseite gefährdet. Das Gleiche gilt für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die dort mittwochs den Wochenmarkt besuchen möchten. Ein Warten auf das Schließen der Schranken und die Möglichkeit, durch die vor den Schranken wartenden Autos hindurchzugehen, kann keine sichere Lösung sein. Des Weiteren berichten Passanten, dass Autos bei einem Rückstau vor der Schranke beim Rechtsabbiegen von der Oeserstraße in die Birminghamstraße oftmals den Bürgersteig befahren und hierdurch Fußgänger gefährden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. aufgrund der geschilderten Gefahrenlage sehr zeitnah eine geeignete Lösung für eine sichere Überquerung der Oeserstraße für Besucher des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. zu realisieren (in die Planungen sollte die Bürgerinitiative Nied mit eingebunden werden, ggf. sollte auch ein Ortstermin anberaumt werden), und 2. durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter) die Benutzung des Bürgersteigs beim Rechtsabbiegen von der Oeserstraße aus Richtung Höchst kommend in die Birminghamstraße zu verhindern. Begründung: Zu 1.: Eltern von Kindern haben die Bürgerinitiative Nied sowie ein Mitglied des Ortsbeirates angesprochen und auf die Gefährlichkeit des Überquerens der Oeserstraße im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten. Hierbei wurde auch das Problem von mobilitätseingeschränkten Personen sichtbar, die in diesem Bereich praktisch keine sichere Möglichkeit der Überquerung haben. Die Oeserstraße wird in diesem Bereich aufgrund des täglichen Trainings beim Sportverein und des mittwochs stattfindenden Wochenmarktes von vielen Fußgängern überquert. Zu 2.: Für Autofahrer ist es auch nach der Erneuerung der Bahnschrankenanlage weiter möglich, aus Höchst kommend von der Oeserstraße nach rechts in die Birminghamstraße abzubiegen. Wenn die Schranken jedoch geschlossen sind und sich eine kleine Schlange von drei bis vier Autos gebildet hat, ist es für dahinter ankommende Autos zunächst nicht mehr möglich, sofort nach rechts abzubiegen. Die Autos müssten dann eigentlich warten, bis die Schranken sich wieder öffnen und sich die Autoschlange aufgelöst hat. Leider zeigen Beobachtungen, dass viele Autofahrer nicht warten, sondern den rechten Bürgersteig als Abbiegespur benutzen, um nach rechts in die Birminghamstraße abzubiegen, was für Fußgänger auf dem Bürgersteig lebensgefährlich sein kann. Das Befahren des Bürgersteigs kann für Fußgänger sehr gefährlich sein. Es sollte durch Poller, Gitter oder Ähnliches verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 343/6 vom 24.01.2022 Betreff: Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern Die katholische Gemeinde in Nied nutzt seit der Coronapandemie den Nebeneingang ihrer Dreifaltigkeitskirche (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124f) als Haupteingang, um einen Begegnungsverkehr der Gottesdienstbesucher zu vermeiden. Trotz markierter Parkflächen wird der Weg zu diesem Eingang sehr oft zugeparkt und die Kirchenbesucher am Zugang stark behindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Installierung eines beispielsweise Pollers oder Findlings am Rand der Oeserstraße direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche eine geeignete Lösung zu realisieren, sodass der Weg zu diesem Eingang der Dreifaltigkeitskirche nicht mehr zugeparkt werden kann. Begründung: Der Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche befindet sich in einer Seitenstraße der Oeserstraße mit gleichem Namen gegenüber Hausnummer 124f. Trotz eindeutig eingezeichnetem Parkverbot wird der Weg zum Nebeneingang sehr oft zugeparkt. Dieser Zugang ist durch die Coronapandemie zum Haupteingang der Dreifaltigkeitskirche geworden, sodass durch das Falschparken alle Gottesdienstbesucher am Zugang zur Dreifaltigkeitskirche behindert werden. Auch außerhalb der Gottesdienstzeiten ist dieser Eingang zeitweise für Kirchenbesucher geöffnet und dann der einzige Eingangs- und Ausgangsweg zur und von der Dreifaltigkeitskirche. Hier sollte es durch ein geeignetes Hindernis, wie zum Beispiel einen Poller oder Findling, unmöglich gemacht werden, den Zugangsweg durch Falschparken zu blockieren. Quelle: Google Maps Ein Findling oder Poller an der mit "X" gekennzeichneten Stelle sollte ein Parken direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Antrag vom 27.08.2023, OF 828/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4363 Aktenzeichen: 66 3
Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1080 entstanden aus Vorlage: OF 262/6 vom 08.11.2021 Betreff: Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, 2. rechts und links am Eingang bzw. Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, und 3. gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mindestens einen Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Fußgängerdurchgang. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der zu Fuß Gehenden, vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen eines Fahrradbügels in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mindestens einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 187/6 Betreff: Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat fragt den Magistrat, 1. wie werden im Detail die Rad- und Fußwege in der Planungsstufe 1 zur Umgestaltung des Bahnübergangs an der Oeserstraße ausgeführt? 2. Welche Radwegverbindungen sind im Bereich des Übergangs vorgesehen? 3. werden die Vorgaben des beschlossenen Antrags NR 895/2019 "Fahrradstadt Frankfurt" umgesetzt? Insbesondere: - 2,3 m Breite für Radwege - Bauliche Abtrennung von Gehweg, Radweg und KFZ-Fahrbahn - Ausreichend Platz für Fußwege, z.B. Begegnungsverkehr mit Kinderwagen oder Rollstuhl 4. wenn nicht, warum nicht? Begründung: Der Bahnübergang in der Oeserstraße wird in 3 Planungsstufen umgebaut, um schließlich sicher unter den Bahngleisen hindurch zukommen. In der ersten Stufe soll eine Entspannung der Verkehrssituation erfolgen. Dabei werden auch Rad - und Fußverkehr ebenerdig neu angeordnet, um schneller und sicherer die Bahngleise zu überqueren. Der Ortsbeirat möchte nun wissen, ob alle Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt wurden, denn bis zur Fertigstellung der Planungsstufe 2 voraussichtlich im Jahr 2024 muss auch der Rad- und Fußverkehr sicher und zügig über die Gleise kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 190 2021 Die Vorlage OF 187/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit FDP
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 645 entstanden aus Vorlage: OF 127/6 vom 23.08.2021 Betreff: Griesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße in der Autobahnunterführung (A 5) eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Begründung: Die Autobahnunterführung scheint eine von wenigen Unterführungen in Frankfurt zu sein, die gar keine Innenbeleuchtung hat. Da die Unterführung auch von Rad fahrenden Kindern genutzt wird, welche zum Gymnasium Römerhof fahren, sollte sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit innen ausreichend beleuchtet werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 52
Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der „kleinen Mainzer Landstraße“ zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 658 entstanden aus Vorlage: OF 143/6 vom 23.08.2021 Betreff: Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße Vorgang: OM 5806/20 OBR 6; ST 849/20 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806, einen Ortstermin in Nied zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Zu diesem Thema hat im letzten Jahr schon ein Ortstermin stattgefunden. Aufgrund der damals sehr geringen Teilnehmerzahl (Gründe hierfür sind nicht mehr nachvollziehbar) war ein Meinungsaustausch zum Thema nicht möglich. Der Magistrat wird hiermit höflichst darum gebeten, noch einmal einen Ortstermin hierzu anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2218 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 365 entstanden aus Vorlage: OF 94/6 vom 13.06.2021 Betreff: Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker Die o. g. Einmündung ist bereits zu beiden Seiten durch Fahrradbügel gegen Parken außerhalb der legalen Parkbuchten abgesichert. Leider quetschen Falschparker regelmäßig bis zu drei Autos pro Straßenseite an allen Seiten neben die Fahrradbügel, sodass diese unbenutzbar werden und der Gehweg teilweise vollständig blockiert ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung von der Heusingerstraße in die Oeserstraße durch weitere Maßnahmen gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Durch das oben beschriebene Falschparken sind zu Fuß Gehende und auch Rad fahrende Kinder zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen. Bei der Ausfahrt aus der Heusingerstraße wird die Sicht auf die Oeserstraße eingeschränkt. Da es sich bei dieser Stelle für viele Kinder um den Schulweg zur Friedrich-List-Schule handelt, ist dies umso kritischer, deshalb sollte die Einmündung durch weitere Maßnahmen, wie z. B. Poller, abgesichert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1863 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 3
Nied: Ist eine Wiederholung des Unfalls vom 07.05.2020 an der Bahnschranke in Nied aktuell ausgeschlossen? Ist der Stufenplan zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nied noch im Zeitplan?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 47/6 Betreff: Nied: Ist eine Wiederholung des Unfalls vom 07.05.2020 an der Bahnschranke in Nied aktuell ausgeschlossen? Ist der Stufenplan zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nied noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen Stand der Planungen zur stufenweisen Beseitigung des Bahnübergangs in Nied (Stufenmodell der DB Netz AG vom 06.10.2020) sowie über die aktuelle Sicherheit vor Ort gebeten: 1. Am 07.05.2020 kam es an der Bahnschranke in Nied zu einem furchtbaren Unfall, bei dem ein 16jähriges Mädchen verstarb. Was wurde bisher von Stadt und Bahn am Bahnübergang (BÜ) Nied getan, damit sich ein derartiger Unfall nicht wiederholt? 2. Laut Stufenmodell soll die technischen Sicherung des BÜ bis Ende 2021 verbessert werden. Ist die Realisierung von Stufe 1 noch im Zeitplan (Fertigstellung Ende 2021)? Wann wird mit den Arbeiten für diese erste Stufe begonnen und in welchem Zeitraum der BÜ für den Verkehr gesperrt? 3. Ist hinsichtlich der Verkehrsführung im Bereich Birminghamstraße / Oeserstraße eine Änderung geplant und falls ja, was soll wie geändert werden? 4. Gibt es hinsichtlich der Planungen zur zweiten Stufe (Unterführung für den Fuß- und Radverkehr) schon Planungsfortschritte im Vergleich zu Oktober 2020? Sind die Planungen für diese Unterführung noch im Zeitplan und die bisher geplante Fertigstellung in 2023/24 realistisch? 5. Wann wird mit dem Abschluss der Entwurfsplanungen für die 2. und 3. Stufe des Stufenmodells gerechnet? 6. Bei welchen Themen werden die größten Risiken für die Einhaltung des Zeitplans für die drei Stufen gesehen? Gibt es aktuell Probleme, bei denen die Stadt nicht weiterkommt? 7. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat automatisch alle 4 Monate über den aktuellen Stand der Planungen zur Beseitigung des BÜ Nied zu berichten. Begründung: Der furchtbare Unfall an der Bahnschranke in Nied vom 07.05.2020 ist nunmehr 1 Jahr her. Damals öffneten sich die Schranken und es kam ein Zug. Dieser schlimme Fehler ist am BÜ Nied in den letzten 13 Jahren mindestens schon drei Mal passiert, ist also keine Seltenheit. Bisher ist aber am BÜ scheinbar nichts geschehen. Der Bevölkerung ist weiterhin die Ursache für den Unfall nicht bekannt. Auch ist unbekannt, welche Vorkehrungen die Bahn nach Wiedereröffnung der Bahnstrecke im Juli 2020 getroffen hat, damit sich dieser Unfall nicht wiederholt. Auch das Aufschlagen der Schranken auf Autodächer passiert weiterhin regelmäßig. Die Frage der Menschen lautet: Geht von den Schranken aktuell weiterhin eine große Gefahr aus oder mit welchen Sicherheitsvorkehrungen hat die Bahn auf den Unfall reagiert. Im Oktober 2020 wurde die Bevölkerung vom Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn und Verkehrsdezernent Klaus Oesterling über das 3-Stufen-Modell zur vollständigen Beseitigung des BÜ Nied informiert. Gemäß der 1. Stufe dieses Modells soll der BÜ bis Ende 2021 modernisiert und technisch verbessert werden. Da wir schon Mai 2021 haben, sollte die Bevölkerung nun zügig informiert werden, wann und für wie lange der BÜ für diese Arbeiten gesperrt wird. Da die Planung der vollständigen Beseitigung des BÜ Nied in den letzten Jahrzehnten mehrmals verschoben worden ist, sollte zudem nun für die Bevölkerung mehr Transparenz geschaffen werden durch regelmäßige Updates zur Planung der Baumaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 21 2021 Die Vorlage OF 47/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11
Nied: Schließzeiten am Bahnübergang optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6901 entstanden aus Vorlage: OF 1414/6 vom 06.11.2020 Betreff: Nied: Schließzeiten am Bahnübergang optimieren Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Deutschen Bahn an Lösungen für kürzere Schließzeiten der Schranken am Bahnübergang Nied (insbesondere in den Hauptverkehrszeiten am Vormittag und am Nachmittag) zu arbeiten, ohne dass dabei der S-Bahn-Verkehr beeinträchtigt wird (bspw. durch Verlagerungen). In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. durch welche Maßnahmen der Deutschen Bahn erreicht wurde, dass am 22. Oktober 2020 (während einer Aktion der Bürgerinitiative "Die Schranke muss weg") die Schranken offensichtlich deutlich häufiger und länger geöffnet waren als an anderen vergleichbaren Tagen; 2. inwieweit diese Maßnahmen auch in Zukunft regelmäßig umgesetzt werden können, um die Situation an dem Bahnübergang zumindest im Hinblick auf die langen Schließzeiten etwas zu entspannen. Begründung: Täglich müssen Menschen in Nied aufgrund der langen Schließzeiten lange warten, bis sie den Bahnübergang überqueren können, und es bilden sich lange Staus, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten. In Spitzenzeiten wurden Schließzeiten von bis zu 52 Minuten innerhalb einer Stunde (in Summe) beobachtet, dabei sind die Schranken teilweise 15 bis 20 Minuten am Stück geschlossen. Die Situation ist entsprechend oft sehr angespannt und führt immer wieder auch zu gefährlichen Situationen. Nun wurde am 22. Oktober 2020 während einer Aktion der Bürgerinitiative "Die Schranke muss weg" beobachtet, dass die Schließzeiten erheblich kürzer waren als sonst. Es scheint, als könnten die Züge effizienter über den Bahnübergang Nied gelenkt werden, sodass die Schranken länger geöffnet sind und keine oder kaum Staus in der Oeserstraße entstehen. Vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Nied noch einige Jahre mit dem Bahnübergang leben müssen, sollte jede kurzfristig umsetzbare Möglichkeit zur Optimierung ernsthaft geprüft werden. Dabei darf es jedoch keine Beeinträchtigung der S-Bahn-Verbindung zwischen Höchst und der Innenstadt geben. Eine Verlagerung von Fahrten darf dabei nicht zulasten der S-Bahn-Verbindungen gehen. Wenn es wirksame und sichere Möglichkeiten gibt, die Schließzeiten effizienter zu gestalten, sollten diese auch umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 680 Aktenzeichen: 66 2
Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum „Schmidtkreisel“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 1112/2 vom 29.07.2020 Betreff: Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum "Schmidtkreisel" Der Magistrat wird beauftragt, auf der Straße Am Römerhof im Bereich zwischen der Oeserstraße und dem "Schmidtk reisel", auf dem zur Schulwegsicherung Tempo 30 gilt, ausreichend Tempo-30-Schilder aufzustellen und entsprechende Hinweise auf der Fahrbahn anzubringen. Begründung: Auf der Straße Am Römerhof gilt zur Schulwegsicherung des Gymnasiums Römerhof Tempo 30. Aus Richtung "Schmidtkreisel" sind nach Einmündung in die Straße Am Römerhof in etwas größerem Abstand Tempo-30-Schilder und eine Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 angebracht. Aus Richtung Oeserstraße ist das erste Tempo-30-Schild erst hinter dem Gymnasium angebracht. Aufgrund der Länge der Straße ist die bis dahin zu fahrende Strecke schon recht lang. Um die Schülerinnen und Schüler ausreichend auf ihrem Schulweg zu schützen, ist es dringend erforderlich, die Aufstellung der entsprechenden Verkehrsschilder und die Abmarkierung der Fahrbahn direkt nach den Straßeneinmündungen der Oeserstraße und des "Schmidtkreisels" vorzunehmen. Als Hinweis für den angemessenen Abstand können dabei die auf der Straße sehr zahlreich vorhandenen Verkehrsschilder (Überholverbot für zweiachsige Fahrzeuge und absolutes Halteverbot) dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1988 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.07.2020 Betreff: Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Glascontainer in der Oeserstraße 130 durch einen Unterflurcontainer ausgetauscht werden kann, a lternativ wäre eine Versetzung zu prüfen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich über die häufige Missachtung der Einwurfzeiten und die damit verbundene Lärmbelästigung in Nachtstunden und an Wochenenden. Zudem verstärkt sich "durch seinen ungünstigen Standort gegenüber den zwei Mehrfamilienhäusern der Geräuschpegel im Innenhof der zwei Häuser immens", wie ein Anwohner dem Ortsbeirat schildert. Unterflurcontainer schlucken deutlich mehr Einwurflärm und verringern die Lärmbelästigung. Sollte es baulich nicht möglich sein, an dieser Stelle in die Erde zu gehen, sollte geprüft werden, ob eine Versetzung die erwünschte Erleichterung bringen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 574 Antrag vom 17.04.2021, OF 11/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Keine zweite Oeserstraße in Sossenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1336/6 Betreff: Keine zweite Oeserstraße in Sossenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, darauf einzuwirken, dass bei der Planung zum Bau der Regionaltangente West (RTW) in Sossenheim, eine ungefährdete Querung des Sossenheimer Wegs durch eine Brücken- oder Tunnellösung erfolgt. Keinesfalls mit einer - jetzt schon fehlerbehafteten - Schranke! Begründung: Seit Jahrzehnten ist die Bahnstrecke über der Oeserstraße mangelhaft mit antiquierten Schranken gesichert. Ebenso lange mahnen Bürger und der Ortsbeirat die Gefahrenlage an. Immer wieder kam es zu kritischen Situationen und Unfällen, bis bekanntermaßen im Mai das erste Todesopfer zu beklagen war. Aus diesem beispielhaft tragischen Ereignis, kann nur eine Lehre gezogen werden: KEINE WEITERE SCHRANKENLÖSUNG IN SOSSENHEIM ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1336/6 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenIdeen
Ampel statt Zebrastreifen
Der Zebrastreifen/Fußgängerüberweg vor dem Lidl auf der Oeserstraße (Hausnummer 155) sollte durch eine Ampel ersetzt werden. Die Oeserstraße ist mittlerweile eine sehr stark befahrende Straße und die Autos kommen mit erhöhter Geschwindigkeit aus dem Wald gefahren. Auch in Richtung Wald beschleunigen die Autos oft schon vor dem Zebrastreifen. Die Autos halten nicht an und übersehen regelmäßig die Fußgänger. Besonders für Kinder steht der Zebrastreifen eine Gefahr dar. Eine Ampel würde auch die überhöhte Geschwindigkeit der Autos aus dem Wald kommend bremsen.
Festen Blitzer installieren /Geschwindigkeit Herabsetzen
in der Oeserstraße Richtung Messe bzw Höchst höhe Lidl hier halten sich sehr wenige Verkehrsteilnehmer an das Tempolimit von 40/50 ggf zwischen Wald und Bahnübergang auf 30 reduzieren
Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof
Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.
Haltelinien auf Oeserstraße am Bahnübergang aus Richtung Frankfurt-Höchst wieder anbringen
Aus Richtung Frankfurt-Höchst sollten auf der Oeserstraße die Haltelinien wieder angebracht werden, so dass bei rot leuchtenden Lichtzeichen und geschlossenen Schranken die Pkw in ausreichendem Abstand zur Kreuzung stehen, so dass andere Pkw, die in die Birminghamstraße abbiegen wollen, an den vor dem Bahnübergang wartenden Pkw vorbeifahren und abbiegen können. Durch diese Maßnahme würde der zur Zeit vorhandene Verkehr "Auf dem Gleichen" reduziert. Derzeit ist es so, dass wenn mehr mehrere Pkw direkt an der Haltelinie vor dem Bahnübergang warten, das Abbiegen in die Birmingham Straße nicht mehr möglich ist.
Tempolimit - aber nur, wenn’s auch kontrolliert wird
Guten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße
Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.