Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?
Antrag
Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen durch Herantritt an die Hessische Landesverwaltung zu klären: - Wie soll das ehemalige Finanzamt, dass bisher als Übergangsquartier für die Bediensteten des Höchster Amtsgerichts während der Umbauphase vorgesehen war, nun genutzt werden? Gibt es Alternativpläne? - Wie soll das 1867 erbaute Amtsgerichtsgebäude nach Schließung im Jahre 2028 weiterverwendet werden? Gibt es hierzu bereits Pläne? - Seit mehr als zwei Jahren sind um das Gerichtsgebäude Gerüste zur Absicherung der sanierungsbedürftigen Fassade aufgestellt. Wird unabhängig von der Einstellung der Sanierung die angekündigte Außensanierung weiterverfolgt, um zeitnah ein Abbau der Gerüste erzielen zu können?