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Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher Straße

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das ordnungswidrige Halten und Parken in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee durch Kraftfahrzeuge nachhaltig zu bekämpfen. Hierzu sollen Verkehrspolizeikräfte der Stadt Frankfurt für einen mit dem Ortsbeirat abzustimmenden Zeitraum von drei Wochen gemeinsam mit Kräften der Landespolizei der vorbezeichnete Bereich im Sinne einer konzertierten Aktion intensiv bestreifen, Präsenz zeigen, und Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere sollen verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden, die den Straßenverkehr behindern, Zufahrten von Grundstücken blockieren, oder andere abgestellte Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe zuparken. Verstöße, bei denen das Abschleppen des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt ist, sollen zumindest ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt werden. Begründung: Die Anwohner des vorbezeichneten Bereichs sind zu Recht verärgert darüber, dass Verstöße wie die geschilderten dort überhandnehmen und die zuständigen Sicherheitsbehörden diese bislang nicht wirksam bekämpft haben.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1148/1 Betreff: Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das ordnungswidrige Halten und Parken in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee durch Kraftfahrzeuge nachhaltig zu bekämpfen. Hierzu sollen Verkehrspolizeikräfte der Stadt Frankfurt für einen mit dem Ortsbeirat abzustimmenden Zeitraum von drei Wochen gemeinsam mit Kräften der Landespolizei der vorbezeichnete Bereich im Sinne einer konzertierten Aktion intensiv bestreifen, Präsenz zeigen, und Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere sollen verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden, die den Straßenverkehr behindern, Zufahrten von Grundstücken blockieren, oder andere abgestellte Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe zuparken. Verstöße, bei denen das Abschleppen des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt ist, sollen zumindest ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt werden. Begründung: Die Anwohner des vorbezeichneten Bereichs sind zu Recht verärgert darüber, dass Verstöße wie die geschilderten dort überhandnehmen und die zuständigen Sicherheitsbehörden diese bislang nicht wirksam bekämpft haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5565 2020 Die Vorlage OF 1148/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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